Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.102

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lizei lassen das nicht zu. Darum kann ich
nicht feststellen, ob jemand gewerbsmäßig
oder aggressiv bettelt. In diesem Sinne
kann man es auch nicht untersagen, weil
die Überprüfung nicht möglich ist.
Ob man der Mobilen Überwachungsgruppe
(MÜG) diese Kompetenzen übertragen
kann, das wäre zu überlegen, um dem
Ganzen ein bisschen den Wind aus den
Segeln zu nehmen. Mir wäre es auch am
liebsten, wenn es nicht nötig wäre, dass
arme Leute aus Rumänien oder Bulgarien
auf der Straße betteln müssen. Das könnt
Ihr mir wirklich glauben.
Ich habe etwas dagegen, dass immer die
Unmenschlichkeitskeule in unsere Richtung
geschwungen wird, sobald wir etwas sagen,
was nicht in Euren Mainstream hineinpasst.
Das regt mich auf! Ich habe für MigrantInnen und Menschen mit Migrationshintergrund in meinem Leben schon sehr viel getan. Ich muss mir sicherlich nicht von Euch
vorwerfen lassen, dass wir unmenschlich
wären. Das ist auch kein Populismus! Natürlich kann man gewisse Themen auch einfach überhaupt negieren.
Frau Bürgermeisterin, ich bin nicht neidisch
oder beleidigt, aber Du hast vorhin viele Sachen gesagt, die auch ich erwähnt habe.
Wenn ich das ausspreche, dann geht ein
böses Raunen durch die Reihen. Bei Dir
haben die MandatarInnen brav zugehört.
"L"état c"est moi!", sage ich da nur. Das
macht offenbar die Autorität, die Du ausstrahlst. Gleiches ist anscheinend nicht
gleich.
Gewisse Dinge werden ohne Verbote nicht
machbar sein. Die Probleme in Rumänien
oder Bulgarien werden wir leider im Innsbrucker Gemeinderat nicht lösen.
GRin Mag.a Schwarzl: Ich muss bei der
Wortmeldung von GRin Mag.a Yildirim anknüpfen. Der Antrag der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) lautet (ich zitiere jetzt
noch einmal rudimentär):
"…in den nachfolgenden Straßenzügen (hier
werden ca. 40 Straßennamen genannt) soll
ein Bettelverbot von 07:00 Uhr bis
23:00 Uhr gemäß Paragraph 10 Absatz 2
Landes-Polizeigesetz (L-PolG) verhängt
werden."

GR-Sitzung 27.02.2014

Das L-PolG kennt zum Tatbestand "Betteln"
im Paragraphen 10 zwei Absätze. Der Absatz eins sagt, dass Betteln in ausschließlich stiller und passiver Form erlaubt ist,
nicht aber, wenn es in aufdringlicher, aggressiver oder gewerbsmäßiger Weise oder
unter aktiver Mitwirkung von Personen, die
minderjährig sind, erfolgt.
Um diesen Abschnitt geht es Euch nicht.
Euch geht es nicht um die aggressiv Bettelnden, sondern Ihr erwähnt den Absatz
zwei des Paragraphen 10 L-PolG. Dieser
lautet:
"Durch Verordnung der Gemeinde kann an
bestimmten öffentlichen Orten auch Betteln
in einer nicht im Abs. 1 lit. a, b und c genannten Form untersagt werden, wenn aufgrund der Anzahl an bettelnden Personen
die Benützung der betreffenden öffentlichen
Orte durch andere Personen derart erschwert wird, dass dadurch ein Missstand,
der das örtliche Gemeinschaftsleben stört,
vorliegt oder unmittelbar bevorsteht."
Man kann also interpretieren, dass auch stilles Betteln untersagt werden kann. Euer
Begehr ist demnach, dieses zu unterbinden
und nicht das aggressive und organisierte
Betteln! Das nennt Ihr zwar immer als Begründung, aber strafen wollt Ihr die lautlos
Bettelnden. Die, die aggressiv und organisiert sind, müssen ohnehin schon von der
Polizei verfolgt werden.
Leider ist GR Wallasch gerade nicht hier. Er
hat gesagt, dass es im Jahr 2013 eine gestiegene Anzahl von Anzeigen gegeben hat.
Die Zahl ist jetzt irrelevant. Das hat damit zu
tun, dass die Armutsmigration gestiegen ist.
2013 galt ja noch das alte L-PolG. Laut diesem war alles zu ahnden, was das Betteln
betraf.
Das neue Gesetz wurde dann aufgrund eines Entscheids des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) erlassen, der gesagt hat, dass
es menschenrechtswidrig sei, das Betteln
generell zu verbieten. Daraufhin wurde das
Gesetz in allen Bundesländern Österreichs
aufgehoben. Das Land Tirol hat jetzt ein
Gesetz mit einem verfassungskonformen
Wortlaut, das sage ich in Deine Richtung,
Frau Bürgermeisterin, weil Du vorhin so
flapsig darüber gesprochen hast.