Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.103
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(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn dieses
Gesetz es zulässt, dann kann man ja wohl
eine Prüfung machen.)
Jetzt werden die Anzeigen wieder zurückgehen, weil nun das stille Betteln nicht mehr
verboten ist. Die Polizei darf nur mehr in
den zitierten Tatbeständen eingreifen.
Nun möchte ich noch ein bisschen genauer
in das Gesetz hineinblicken. Bei Eurem Antrag werden 40 Straßenzüge erwähnt. Ich
bin erschrocken, dass die Frau Bürgermeisterin sogar über eine noch weitere Ausdehnung nachdenkt. Das Gesetzt sagt, dass
man das Betteln an bestimmten Orten untersagen kann, wenn aufgrund der Anzahl
der Bettelnden die Benützung durch andere
Personen erschwert wird, so dass dadurch
ein Missstand vorliegt oder unmittelbar bevorsteht.
Das heißt, dass es den Gemeinden ermöglicht wird, durch Verordnung auch andere
als die genannten extremen Formen des
Bettelns zu untersagen. Dazu mache ich
jetzt noch einen Blick in die erläuternden
Bemerkungen:
"Ob ein Missstand bereits besteht oder unmittelbar einzutreten droht, ist nach den
konkreten Verhältnissen in der jeweiligen
Gemeinde zu beurteilen und wird durch die
entsprechende amtswegige Erhebung
nachzuweisen sein."
Ihr würdet mit Eurem Antrag also 40 oder
50 Ermittlungsverfahren in jedem einzelnen
Straßenzug beschließen!
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wer sagt das?
Es geht um ein Gebiet und nicht um jede
Straße!)
(StR Mag. Fritz: Das sagt der Verfassungsdienst des Landes Tirol, den wir heute kontaktiert haben.)
Damit soll den Gemeinden vor allem eine
Handhabe gegeben werden, das Betteln
aus einem bestimmten Anlass für einen bestimmten Zeitraum zu untersagen.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH), nicht
der Verfassungsdienst beim Amt der Tiroler
Landesregierung, hat in einem Erkenntnis
dargelegt, dass keine Störung der öffentlichen Ordnung von der bloßen Anwesenheit
einzelner Menschen an öffentlichen Orten
ausgeht, wenn diese (ohne qualifizierte, also etwa aufdringliche oder aggressive VerGR-Sitzung 27.02.2014
haltensweisen an den Tag zu legen) um finanzielle Unterstützung werben.
Es gibt also eine umfangreiche Judikatur zu
diesem Problem, mit dieser sollte man sich
halt ein bisschen beschäftigen! Und nicht so
scheinheilig tun, dass man nur die organisierten BettlerInnen oder eine Pseudo-Mafia
wegbringen will, deren Existenz man gar
nicht beweisen kann!
Mit diesem Antrag trefft Ihr nämlich genau
die, die da nicht drunter fallen! Leitet nur eine Fülle von einzelnen Ermittlungsverfahren
ein! In der Zeit, in der wir uns damit beschäftigen, könnten wir hunderttausend sozialpolitische Maßnahmen für einzelne Personen setzen. Jede/r Einzelne, die/den wir
da herausbringen, ist ein Gewinn für uns
und für die Zerstörung irgendwelcher mafiöser Strukturen in anderen Ländern.
Wir schaffen durch die Verbote keine Veränderung des Marktes. Wir können ihn nur
verändern, in dem wir dort und da etwas tun
und Chancen geben, um den Menschen ein
anderes Leben zu ermöglichen. Dann wird
das Betteln nicht mehr attraktiv und nicht
mehr nötig sein!
Wie viele leere Kilometer machen wir hier!
Frau Bürgermeisterin, bitte lass Dich doch
nicht von diesen MandatarInnen drängen!
Dass Du alles prüfen kannst, das ist Dir ja
unbenommen. Aber doch nicht aus Anlass
so eines Antrages! Das verstehe ich nicht.
GRin Duftner: Wir alle haben uns bei der
Diskussion zur aktuellen Stunde heute
ziemlich viel Hetze anhören müssen.
GR Federspiel hat nicht nur geleugnet, dass
es Menschen gibt, die vor 40 oder
50 Jahren nach Österreich eingewandert
sind, hier gearbeitet und ihre Steuern gezahlt haben. Wie die Eltern von GR Onay.
Er hat sogar auf die Schwächsten draufgehaut, indem er geleugnet hat, dass es arme
Menschen gibt, die auch Teil der Gesellschaft sind.
Heute ist mein Geburtstag, deshalb kann
ich mir ein bisschen etwas Bissiges erlauben und möchte mir Folgendes nicht verkneifen: Ihr habt gesehen, dass uns heute
unser Parteikollege und Abgeordneter zum
Nationalrat, Georg Willi, besucht hat. Wir
wissen, dass das Debakel um die Hypo Alpe Adria Bank jede SteuerzahlerIn in Öster-