Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.105
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- 165 -
Recht als Bürgermeisterin in Anspruch
nehmen, um die Prüfung zu erwirken.
Der Antrag ist am 16.01.2014 gestellt worden. Das ist jetzt etwa 6 Wochen her. Im Tiroler Landtag hat die Koalition von Österreichischer Volkspartei (ÖVP) und den Grünen
(DIE GRÜNEN - Die grüne Alternative Tirol)
ein Gesetz beschlossen, das eine Verordnungsmöglichkeit vorsieht, also kann man
das auch überprüfen lassen.
Ich kann die geforderten Straßenzüge und
die genannte Uhrzeit nicht eins zu eins
übernehmen, ohne ein Ermittlungsverfahren
vorzuschalten. Das braucht man aber doch
nicht für jede einzelne Straße! Das ist ein
Märchen, was uns GRin Mag.a Schwarzl hier
erzählt hat. Es sei ihr aber unbenommen,
denn das Schauspiel gehört auch auf dieser
Seite manchmal mit dazu.
Wenn ich den ersten Abschnitt lese (und ich
bin keine Verfassungsjuristin, nicht so wie
etliche Personen hier herinnen, die die Auslegung von vorneherein wissen), steht da:
"…dass durch Verordnung der Gemeinde an
bestimmten öffentlichen Orten Betteln generell untersagt werden kann, auch wenn…"
Ich sehe das nicht so, dass das bedeutet,
dass nur das stille Betteln untersagt werden
kann und das andere geduldet wird.
(GRin DIin Sprenger: Das andere ist doch
per se schon verboten! Das aggressive Betteln ist ja doch schon ungesetzlich!)
Die klarste Aussage hat GRin Duftner getätigt. Sie meint, das Betteln sei ein Menschenrecht und man muss es daher aushalten. Das ist eine Meinung.
Meine Meinung und die vieler anderer auch
ist die, dass ich im Fall einer negativen
Entwicklung einfach wissen möchte, welche
Handhabe es gibt. Wenn es gesetzlich nicht
möglich ist, dagegen vorzugehen, ist es angenehm, den BürgerInnen sagen zu können, dass es geprüft wurde und man halt
leider nichts dagegen unternehmen kann.
Dann kann ich vor sie hintreten und sagen,
dass das Betteln ein Menschenrecht ist und
man das aushalten muss.
Nachdem ich nicht so eine perfekte Juristin
bin, werde ich die Angelegenheit von Fachleuten prüfen lassen. Damit werde ich eine
Gruppe von MitarbeiterInnen im Haus beauftragen. Es werden Stadtpolizeikommandant Kirchler, Elmar Rizzoli und einige JuristInnen dazugehören. Vielleicht
verstehe ich die Sachlage dann auch.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
"Für Innsbruck"; 9 Stimmen, gegen RUDI
und FPÖ; 6 Stimmen):
(Bgm.-Stellv. Kaufmann: Die Frau Bürgermeisterin ist am Wort!)
Der von GR Federspiel und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 16.01.2014 eingebrachte Antrag (Seite 152) wird dem Inhalt nach abgelehnt.
(GRin DIin Sprenger: Man darf Zwischenrufe
machen!)
40.5
(Bgm.-Stellv. Kaufmann: Das sind keine
Zwischenrufe, das sind Monologe!)
I-OEF 8/2014
Pyrotechnikgesetz 2010, Aufforderung an den Bundesgesetzgeber zu einer Novellierung
(GR Federspiel)
Ich würde GRin DIin Sprenger bitten, mit dem
Schreien aufzuhören und StR Gruber mit
seinem hektischen Herumklopfen!
GR Federspiel: Es ist wichtig, den
(StR Gruber: Ich bin aber hektisch, weil es
grad zum Verzweifeln ist!)
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Ich bin verfassungsjuristisch nicht so firm
wie Ihr alle, daher möchte ich eine Prüfung.
Ich gehe einfach davon aus, dass die LandesgesetzgeberIn diese Möglichkeit für die
Gemeinden deshalb vorgibt, damit sie Missstände beseitigen können.
GR Grünbacher: Auch hier haben GR Federspiel und ich schon eine Diskussion über
die Medien geführt. Ich glaube, dass man
primär einmal darauf schauen sollte, dass
die bestehenden Gesetze exekutiert werden, bevor man Verschärfungen fordert.
GR-Sitzung 27.02.2014