Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.107

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 02_Feber_2014_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 167 -

wenn man davon ausgeht, dass in der Architektur des Wohnbaus neben den
Grundsätzen der Ökonomie, der Ökologie,
der städtebaulichen Qualität auch Nachhaltigkeit, im besonderen soziale Nachhaltigkeit, verstärkt Einzug finden soll. Es ist sicherlich sehr gut, wenn wir uns in der Stadt
Innsbruck auch auf diesen Weg begeben.

Nun gibt es das Job-Ticket, das steuerlich
anders behandelt wird. Man muss es als
Sachleistung versteuern. Die MitarbeiterInnen zahlen nur mehr zehn Prozent des Ticketpreises, der Rest ist von der ArbeitnehmerIn als Sachleistung zu versteuern
bzw. wird in die Gehaltsabrechnung aufgenommen.

Ich ersuche, den

Ich habe den Antrag ganz bewusst als
Prüfantrag gestellt, weil die Nebengebührenverordnung der Angestellten des Stadtmagistrats untersagt, dass man solche Vergünstigungen für den öffentlichen Verkehr
gewährt, wenn jemand weniger als zwei Kilometer vom Dienstort entfernt wohnt. Ich
denke aber, dass die Verordnung nicht in
Stein gemeißelt ist.

Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Vielleicht kann man ihn zur Ausarbeitung
der Details auch an die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
bzw. die Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice,
oder an die Arbeitsgruppe Wohnen (ARGE
WO) weitergeben.
Es handelt sich dabei um keinen massentauglichen Wohnbau. Aber ich gehe schon
davon aus, dass er ein bestimmtes Segment an Wohnungsinteressierten auffangen
kann. Das ist einfach ein neuer Trend, den
wir in der Stadt Innsbruck auch verwirklichen sollten.
(StR Mag. Fritz: Diese Art des Wohnbaus ist
deswegen neu, weil Du sie als amtsführende Stadträtin immer abgelehnt hast!)
Nein, das habe ich nicht!

Es hat mich z. B. eine Kindergartenleiterin
angesprochen, dass sie gerne weiterhin den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
nutzen möchte, weil sie da auch alle benötigten Utensilien für ihre Arbeit mit sich tragen kann. Das ist durchaus lobenswert, weil
viele schon mit dem Auto fahren, wenn sie
nur einen Liter Milch kaufen gehen.
Wenn sie nun aber kein vergünstigtes Ticket mehr bekommt, dann hat sie ein Problem, weil sie ihre Unterlagen nicht so weit
zu Fuß schleppen möchte.

Der von GRin Dr.in Pokorny-Reitter und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 16.01.2014 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

Dieses Beispiel dient nur als Demonstration,
was man bei der Änderung vielleicht übersehen hat. Daher möchte ich das Ganze
gerne prüfen lassen, welche Möglichkeit es
gibt, im Einklang mit der Nebengebührenverordnung allen MitarbeiterInnen, die das
Ticket haben wollen, es auch anbieten zu
können.

40.9

I-OEF 12/2014

Ich bitte darum, den

Stadtmagistrat Innsbruck, JobTicket für jene MitarbeiterInnen,
welche in einer Entfernung von
weniger als 2 km vom Dienstort
wohnen (Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider)

Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.

Beschluss (einstimmig):

Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Vor dieser Änderung gab es das Top-Ticket, das
alle MitarbeiterInnen des Stadtmagistrats
beantragen konnten. Sie mussten einen
Selbstbehalt bezahlen und die Stadt Innsbruck hat einen Teil der Kosten übernommen.

GR-Sitzung 27.02.2014

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dazu habe ich
eine Verständnisfrage. Diese MitarbeiterIn
kauft das Ticket dann zu den Bedingungen,
die jede andere BürgerIn in Innsbruck auch
bekommt. Das heißt, die Ungerechtigkeit
ergibt sich schon aus der Privilegierung der
städtischen MitarbeiterInnen. Den Grund
müsste man dann ja auch nennen können.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Die Privilegierung ergibt sich ja schon dadurch, dass
die Stadt Innsbruck ihren MitarbeiterInnen
diese freiwillige soziale Leistung anbietet.