Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.84
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Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, FPÖ,
RUDI, PIRAT und Tiroler Seniorenbund,
17 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
08.07.2015 (Seite 469) wird angenommen.
Schriftführerin Spielmann übernimmt die
Schriftführung.
21.
IV 5741/2015
Verein Multikulturell, Subventionsvereinbarung für das Projekt
"TIP TOP"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2015:
Die Stadt Innsbruck schließt mit dem Verein
Multikulturell die vorliegende Subventionsvereinbarung zur Mitfinanzierung des Projektes "TIP TOP" ab. Das Projekt "TIP TOP"
ist ein präventives Gesundheitsprojekt, welches Migrantinnen bzw. Migranten in den
Fokus nimmt und auf die Ausbildung von
Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren abzielt.
Dazu leistet die Stadt Innsbruck in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jährlich einen Beitrag von € 7.000,--. Dieser jährliche Betrag
wird jeweils zur Hälfte aus den Subventionstöpfen "Gesundheit" sowie "Integration und
Migration" bezahlt.
Die betroffenen Dienststellen in der Mag.Abt. III, Planung, Baurecht und technische
Infrastrukturverwaltung, sowie der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, werden mit der Abwicklung der Unterstützung beauftragt.
Die Bedeckung erfolgt durch Vp. 1/429000757330 und Vp. 1/429000-757100.
22.
IV 5652/2015
Förderaktion für SeniorInnen zum
Umbau von altersgerechten Nasszellen, Weiterführung, Adaptierung der Richtlinien
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2015:
Die städtische Förderungsaktion für Seniorinnen, Senioren und Menschen mit Behinderung für den Umbau von seniorinnenbzw. seniorengerechten Nasszellen wird unter Anwendung beiliegender adaptierter
Richtlinien ab 01.09.2015 auf die Dauer von
zwei Jahren fortgeführt.
Der Förderungsprozentsatz wird von 45 %
auf 35 % und die Maximalförderung von
€ 4.500,-- auf € 3.500,-- gesenkt. Hinsichtlich Einkommensgrenzen gelten weiterhin
die Bestimmungen der Wohnhaussanierungsrichtlinien Punkt 2.4.2 in der geltenden
Fassung, welche voraussichtlich bis
31.12.2016 die Einkommensfreistellung
vorsehen.
Personen, deren Einkommen unter dem
Ausgleichzulagen-Richtsatz liegt, können
ihre städtische Förderung an die ausführende Firma abtreten. Für diesen Teil der Kosten entfällt die Notwendigkeit der Vorfinanzierung.
Die Bedeckung erfolgt durch Vp. 1/480010775100, Kapitaltransferzahlung - Lifteinbau/Nasszellen.
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Ich habe eine Verständnisfrage. Bei uns sind die
anrechenbaren Baukosten immer auf den
Betrag von € 10.000,-- bezogen. Mit der
Senkung auf 35 % werden wir mit der Maximalförderung auf € 3.500,-- kommen. Wie
sieht es diesbezüglich beim Land Tirol aus?
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Das Land Tirol
deckelt bei € 7.800,-- und die Fördersumme
liegt bei maximal 25 %.
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Wird der
maximale Betrag jetzt erhöht? Bei den Förderungen ist die Bevölkerung von Innsbruck
etwas schlechter gestellt, auch wenn es
sich nicht um große Beträge bei diesen Ansuchen handelt.
GR-Sitzung 16.07.2015