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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf

- S.85

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- 493 -

Bgm.-Stellv. Kaufmann übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Das Land Tirol
gewährt seit 01.01.2015 für das gesamte
Land diesen Zuschuss im Bereich der Althaussanierung. 25 % der Höchstberechnung wird von dem Betrag in der Höhe von
€ 7.800,-- gewährt.
Es gibt von meiner Seite aus keine Information, dass das Land Tirol diesen Betrag erhöht. Dieser Betrag ist derzeit in der Höhe
von € 7.800,-- eingefroren. Wir reduzieren in
Bezug auf dessen, dass wir derzeit bei fast
70 % bei der Refundierung der Kosten liegen, was vollkommen überzogen ist. Man
weiß, dass jene Personen, die über ein sehr
niedriges Einkommen verfügen, zusätzlich
beim Bundessozialamt Förderungen beanspruchen können. Daher reduzieren wir auf
35 % sowie auf einen Höchstwert von
€ 3.500,--.
Ob das Land Tirol die Höchstsumme erhöht,
ist mir nicht bekannt. Ich gehe aber nicht
davon aus, da das Gesetz jetzt sechs Monate alt ist und sich das Land Tirol bei jeder
Gelegenheit auf den Budgetpfad beruft.
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Wenn
das Land Tirol keine Erhöhung vornimmt
und man im Eigenbereich auf das Maximale
geht, wird der Förderbetrag für den Betroffenen bzw. die Betroffene niedriger.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich habe sogar
mehrere Berechnungsbeispiele vorliegen,
die ich Dir gerne zeigen kann. Man hat sich
dabei schon etwas überlegt. Es gibt relativ
wenige Einbußen für die Pensionistinnen
bzw. Pensionisten. Die Seniorinnen bzw.
Senioren der Stadt Innsbruck sind immer
noch besser gestellt als alle anderen im
ganzen Land Tirol. Wir sind die einzige
Gemeinde, die zusätzlich zur Landesförderung noch eine Förderung gewährt.
in

a

GR MMag. Traweger-Ravanelli: Danke!
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
08.07.2015 (Seite 492) wird angenommen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.

GR-Sitzung 16.07.2015

23.

IV 1974/2010
Förderungsrichtlinien für den
nachträglichen Einbau von Personenliften im Rahmen der städtischen Impulsförderung "Nachträglicher Lifteinbau", Angleichung der Annuitätenzuschüsse, Fortsetzung der Förderungsaktion im Jahr 2015

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2015:
Die Stadtgemeinde Innsbruck setzt die Förderungsaktion "Nachträglicher Lifteinbau"
im Jahr 2015 fort. Auf Basis der vom Gemeinderat mit 17.06.2010, ZI. IV 1974/2010,
beschlossenen Richtlinien fördert die Stadt
Innsbruck weitere neun nachträgliche Lifteinbauten laut Projektliste mit halbjährlichen
Annuitätenzuschüssen.
Die Annuitätenzuschüsse werden dem seit
01.01.2015 vom Land Tirol auf 35 % angehobenen Prozentsatz angeglichen. Die
35 % Prozent der Kreditrückzahlungen
(Verdoppelung der Landesförderung) abzüglich vorhandener Rücklagen betragen rund
€ 71.000,-- jährlich. Die Laufzeit beträgt
zwölf Jahre.
Die Bedeckung erfolgt durch Vp. 1/480010775100, Kapitaltransferzahlung - Lifteinbau/Nasszellen.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich darf mich für
diesen ausgesprochen "schönen" Akt bedanken. Die Erhöhung des Annuitätenzuschusses auf 35 % wird GRin Dr.in PokornyReitter freuen, die im Jahr 2007 mit dieser
Aktion begonnen hat. Inzwischen wurden im
Stadtgebiet 122 Lifte errichtet. Für das
Jahr 2015 sind 15 weitere Lifte geplant. Insgesamt kommen über 1.500 Personen in
den Genuss eines nachträglichen Lifteinbaus in der Stadt Innsbruck.
Das ist in der Wohnungsvergabe eine große
Erleichterung, weil Wohnungen mit Lift
leichter angeboten werden können.
Bgm.-Stellv. Kaufmann unterbricht um
22:15 Uhr die Sitzung. Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer setzt um 22:30 Uhr nach Feststellung der Beschlussfähigkeit die Beratungen wieder fort.