Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.86
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GR Carli referiert die Anträge des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen vom 07.07.2015:
24.
24.1
Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt 2015
Private Kinderbetreuungseinrichtung, Betriebsbeiträge privater
Betreuungseinrichtungen
GRin DIin Sprenger: Zu diesem Nachtragskredit in der Höhe von € 140.000,-- möchte
ich doch etwas ausführen. Ich werde diesen
Antrag aus vollem Herzen unterstützen.
Das bedeutet, dass die Pro-Kopf-Quote pro
Kind um € 550,-- erhöht worden ist. Nebenbei möchte ich bemerken, dass es schon
interessant ist, dass meine diesbezüglichen
Anträge aus der Sitzung des Gemeinderates im April 2015, die in der Sitzung des
Gemeinderates im Mai 2015 behandelt
wurden, abgelehnt und teilweise ins Lächerliche gezogen worden sind. Nun beschließen wir genau zu diesem Thema einen
Nachtragskredit.
Der Beschluss freut mich sehr, da er ein
kleiner Schritt in die richtige Richtung ist. Ich
darf dazu noch meine Anfrage aus der Sitzung des Feber-Gemeinderates 2015 hinsichtlich des Bedarfes und der Kosten erwähnen, die am 16.03.2015 von Dr. Brühwasser beantwortet wurde. Diese enthielt
noch die wesentlich niederere Pro-KopfQuote pro Kind,
Diese Beantwortung meiner Anfrage von
Dr. Brühwasser hat mich seinerzeit dazu
bewegt, die entsprechenden Anträge zu
formulieren und einzubringen. Dieser heutige Beschluss zeigt mir jetzt, dass meine Anträge richtig waren. Die Bezuschussung pro
Kind liegt nun trotz der Erhöhung erst bei
der Hälfte von dem, was ein Kind auf einem
städtischen Kindergartenplatz erhält. Ein
städtischer Kindergartenplatz verursacht
Kosten in der Höhe von € 3.688,34.
Es freut mich, dass mein Antrag mit der
Forderung, im Osten, Westen und im Zentrum der Stadt Innsbruck städtische Kinderkrippen einzurichten, nun endlich Gehör gefunden hat. Der entsprechende Beschluss
wurde nun im Stadtsenat gefasst. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist nämlich
keinesfalls gedeckt, auch wenn das die
GR-Sitzung 16.07.2015
Frau Bürgermeisterin damals in der Sitzung
des Gemeinderates im Mai 2015 bekannt
gab. Damals wurde ausgeführt, dass sie die
aktuellen Zahlen zwar nicht im Kopf habe,
aber doch weit über 100 Plätze zu befüllen
gewesen wären. Das stimmte nicht.
Ich hatte zu dem Zeitpunkt, als ich die Anträge verfasste, die Zahlen im Kopf, da ich
die Beantwortung meiner Anfrage von
Dr. Brühwasser am 16.03.2015 bekommen
habe. Aus dieser Anfragebeantwortung ist
klar hervorgegangen, dass zirka 34 Kinder
auf den Wartelisten keinen Platz bekommen
haben. Ich hatte als Grundlage ein fundiertes Zahlenmaterial.
Die Aussagen von der Frau Bürgermeisterin
entsprachen somit nachweislich nicht den
tatsächlichen Gegebenheiten. Meine Anträge hingegen haben die Realität dargestellt.
Ich hoffe sehr, dass sich zukünftig noch einiges in Richtung Ausbau der Kinderbetreuung tun wird.
Der heutige Beschluss ist ein kleiner Schritt
in die richtige Richtung, welcher mich freut,
auch wenn es nur eine kleine Maßnahme
ist.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Frau Bürgermeisterin, ich bedanke mich für die Erhöhung der Kopfquote. Wir sollten uns dafür
ein anderes Wort einfallen lassen. Vielleicht
können wir den Begriff Betriebsbeitrag wählen.
Herzlichen Dank dafür. Aus Befangenheitsgründen darf ich Stimmenthaltung anmelden.
StR Pechlaner: Wir kommen unter diesem
Tagesordnungspunkt zu einem weiteren
wichtigen Thema der Bildung und Kinderbetreuung. Dieses Thema ist es sicher wert,
eine Grundsatzdebatte zu eröffnen. Es geht
dabei doch um die Zukunft unserer Kinder
und damit auch um die Zukunft unserer
Stadt.
Wir können stolz auf unsere Kinderbetreuungseinrichtungen sein. Wir haben jetzt in
27 städtischen Kindergärten und im Herbst
sogar in 28 ungefähr 2.000 Kinder, die pädagogisch hervorragend betreut werden. In
den privaten Kindergärten werden zirka
960 Kinder betreut. In den vierzig privat geführten Kinderkrippen werden ungefähr
760 Kinder unter dem dritten Lebensjahr
versorgt.