Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf

- S.92

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rückstände gibt, die zum Teil auch begründet sind. Man möge das im Auge behalten
und im Falle Maßnahmen einleiten. Die Begründung dafür habe ich schon mehrfach
geliefert und darüber müssen wir nicht mehr
debattieren.
Ich möchte erfreut zur Kenntnis bringen,
dass das nicht nur ich im Kontrollausschuss
festgestellt habe, sondern alle anderen Parteien schon vor mir so eine Wortmeldung
abgegeben haben. Offensichtlich steht diese Erkenntnis auf einer breiten Basis.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich bin bereits
nach dem letzten Bericht der Kontrollabteilung, in dem die Urlaube bzw. Zeitguthaben
erfasst wurden, bei der Führungsebene
schon tätig geworden. Ich habe mir das
auch schon vorlegen lassen. Ich werde
speziell die nächsten beiden Jahre ein verstärktes Augenmerk darauf legen. Dies wird
sich auch bis zu den entsprechenden Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern hinunterziehen, dass die Guthaben zeitgerecht aufgebraucht werden, sodass nicht dermaßen
viele Rückstellungen anfallen.
Das ist auch eine Führungsaufgabe, die unsere Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter haben. Das reicht bis zu den Amtsvorständinnen bzw. Amtsvorständen, dass darauf geachtet wird. Wir sind mit gutem Beispiel vorangegangen. Erstmals wurden keine Zeitguthaben übertragen. Der Urlaub ist
abzubauen, denn das dient auch der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter. Das ist in allen Abteilungen dementsprechend umzusetzen.
Das kann man nicht in einem Jahr abbauen,
aber wir werden dies sukzessive angehen.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
28.

KA 2684/2015
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck,
I. Quartal 2015

GR Hitzl: Die Kontrollabteilung nimmt gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) jahresdurchgängig Einsicht in die bei der Mag.Abt. IV, Buchhaltung, befindlichen Einnahmen- bzw. Auszahlungsanordnungen samt
den dazugehörigen Belegen.
GR-Sitzung 16.07.2015

Desweiteren prüft die Kontrollabteilung bei
Haftbrieffreigaben mit und prüft ausgewählte Vergabevorgänge, welche in den überwiegenden Fällen dem Baubereich zuzurechnen sind.
Im Rahmen der im Bereich des Stadtmagistrates Innsbruck geführten Einsichtnahme wird ein verstärktes Augenmerk auf den
effizienten Einsatz öffentlicher Mittel nach
den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Im ersten Quartal 2015 brachte die Kontrollabteilung zu neun von insgesamt 33 geprüften Einnahme- und Auszahlungsanordnungen Beanstandungen vor. Diese betrafen die buchhalterische sowie grundsätzliche Behandlung der von der Stadt Innsbruck übernommenen Abgeltung von Abfertigungszahlungen zu Gunsten der Freiwilligen Rettung Innsbruck.
Die Verbuchung der Kosten aus der Anschaffung eines Siebdruckgerätes über die
Voranschlagspost "Entgelte für sonstige
Leistungen, S 510" sowie die gemäß Kontierungsleitfaden regelwidrige Zuordnung
der gegenständlichen Post zum Sammelnachweis 510, Subventionen Kultur, des
Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt
Innsbruck wurden geprüft.
Die inkorrekte Geltendmachung eines Vorsteuerabzuges, die unterlassene Inanspruchnahme schriftlich eingereichter Skontomöglichkeiten sowie in mehreren Fällen
die Verbuchung von Auszahlungen im Zusammenhang mit den dafür gewählten Voranschlagsposten wurden festgehalten. Die
Prüfung von Vergabevorgängen mit einem
Gesamtvolumen von € 956.500,-- ergab
keine Beanstandungen.
Vom Kontrollausschuss wurde der Bericht
zur Kenntnis genommen und dem Gemeinderat vorgelegt.
Der Kontrollausschuss vom 02.07.2015
fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Kontrollausschuss empfiehlt dem Gemeinderat im Sinne der Anregung der Kontrollabteilung in TZ 5 des Berichtes betreffend die Abfertigungsabgeltung an die Freiwillige Rettung Innsbruck, die Mag.-Abt. IV
zu beauftragen, den Sachverhalt dem Gemeinderat explizit zur Kenntnis zu bringen.