Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.103
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- 511 -
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mag. Jahn und Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 18.06.2015
eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
48.6
I-OEF 56/2015
Leinenzwang für Hunde in den
südlich gelegenen Wäldern des
Stadtgebietes (GR Abenthum)
GR Abenthum: Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Mehrheitsbeschluss (gegen 1 RUDI, FPÖ
und PIRAT, 5 Stimmen):
Der von GR Abenthum und Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 18.06.2015
eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
49.
49.1
Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen
I-OEF 57/2015
Stadt Innsbruck, Subventionsansuchen der Jahre 2010 bis 2015
(GR Mag. Jahn)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich habe dazu
bereits unter "Mitteilungen der Vorsitzenden" (Seite 416) meine Stellungnahme abgegeben.
SR Gruber: Deine ausgeführten Bedenken
bezüglich des Arbeitsaufwandes beziehen
sich aus meiner Sicht im Besonderen auf
die Punkte 1., 2. und 3. der von GR
Mag. Jahn eingebrachten Anfrage. Es stellt
sich die Frage, ob es möglich wäre, die
Fragen 4. bis 7. doch zu beantworten, denn
sonst müssten wir bei der nächsten Sitzung
des Gemeinderates eine weitere dringende
Anfrage einbringen.
Diese vorerwähnten Punkte der Anfrage
stellen bei der Beantwortung keinen großen
Aufwand dar. Man müsste nur bei den zuständigen Ressortführenden bzw. den Vorsitzenden der Ausschüsse nachfragen,
GR-Sitzung 16.07.2015
denn es geht darum, ob die Anträge auch
auf die Tagesordnung der entsprechenden
Gremien gesetzt werden.
Wenn ja, mit welcher Begründung, wenn
nein, warum nicht. Zudem möchten wir wissen, ob jeder Subventionswerberin bzw. jedem Subventionswerber eine Antwort zukommt? Ich weiß schon, dass es diesbezüglich nie eine Regelung gab. Wir haben
aber schon einmal kurz darüber gesprochen, ob es konkrete Anlassfälle gibt oder
nicht.
Bei den Fragen 4. bis 7. geht es um Fristen
und um die Art und Weise, wie Subventionen abgewickelt werden. Ich glaube schon,
dass es so sein sollte, dass es zwischen
den Amtsführenden und den Vorsitzenden
der Ausschüsse einen Modus vivendi gibt.
Eigentlich sollte das in eine Art Geschäftsordnung aufgenommen werden.
Diese Fragen kann man doch behandeln.
Wenn die Frau Bürgermeisterin sagt, dass
das heute nicht geschehen wird, bringen wir
eine neue Anfrage ein. Ich würde im Sinne
Deiner Ausführungen, die Du unter dem
Tagesordnungspunkt "Mitteilungen der Vorsitzenden" vorgetragen hast, bitten, ob man
diese vier letzten Fragen beantworten kann.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Vielen Dank.
Ich beantworte die vier letzten Fragen. Man
kann dann diesen Auszug aus dem Protokoll vor der nächsten Sitzung des Gemeinderates im Oktober 2015 austeilen.
Frage 4.:
Werden Ansuchen nicht auf die Tagesordnung zuständiger Gremien gesetzt bzw. bei
direkter Vergabe bis zu € 3.000,-- dem zuständigen ressortführenden Stadtsenatsmitglied nicht vorgelegt?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort: Nein.
Frage 5.:
Kommt jeder Subventionswerberin bzw. jedem Subventionswerber eine Antwort zu?
Wenn nein, warum geschieht dies nicht?
Antwort: Ja.