Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.104
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Frage 6.:
Gibt es eine vorgegebene Frist, in welcher
den Subventionswerberinnen bzw. den
Subventionswerbern geantwortet wird?
Antwort: Nein.
Frage 7.:
Nach welchen Kriterien werden Ansuchen
auf die Tagesordnungen der betroffenen
Ausschüsse gesetzt bzw. bereits im Vorfeld
als unzulässig abgewiesen?
Antwort: Nach ressortbezogenen fachlichen und den dem finanziellen Rahmen
entsprechenden Kriterien.
Die schriftliche Beantwortung der Fragen 4.
bis 7. der von GR Mag. Jahn und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden Anfrage ist in der Sitzung des Gemeinderates am
15.10.2015 zu verteilen.
50.
Allfällige Debatten gemäß § 18
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
50.1
MagIbk/8123/MD-POL/14
Stadtmagistrat Innsbruck, Gesundheitsrisiken für MitarbeiterInnen im Zuge der Betreuung von
AsylwerberInnen und Drittstaatsangehörigen (GRin Dengg)
in
desland Tirol nicht vorhanden. Anstelle einer umfassenden Untersuchung wurden die
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
vorerst bei geringsten Anzeichen einer Erkrankung einer klinischen Einrichtung zugeführt bzw. wurden ab 05.06.2015 bei allen
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
vor Übernahme allgemein medizinische Untersuchungen durch den Kufsteiner Sprengelarzt bzw. durch die vom Roten Kreuz
beigestellten Ärztinnen bzw. Ärzte durchgeführt.
Frage 2.:
a)
Antwort: Aus epidemiologischer Sicht war
dies nicht erforderlich. Der Indexfall wurde
nach Erkennung unverzüglich in die Klinik in
Quarantäne verbracht. Weitere Ansteckungsherde konnten rasch ausgeschlossen werden.
b)
-
Unverzügliche Abklärung und Ausschluss möglicher weiterer TBC-Fälle
mittels Lungen-Röntgen aller unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge am
selben Tag.
-
Unverzügliche Information der Leiterinnen bzw. Leiter der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge,
tatsächlich arbeitenden Dienststellen
(Polizei Österreich und Deutschland,
Stadt Innsbruck), der Mag.-Abt. V, Gesundheit, genannte Personen wurden
persönlich kontaktiert und aufgeklärt.
-
Hauttest zur weiteren Differenzierung
der betroffenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.
-
Zwischenzeitlich auch Angebot an betroffene Bedienstete für Hauttests, obwohl Kriterien des Kontaktfalles nicht
erreicht waren.
Frage 1.:
a)
Wurden die in Betreuung übernommenen Asylwerberinnen bzw. Asylwerber
und Drittstaatsangehörigen mit unklarem Aufenthaltsstatus vor bzw. im Zuge
bzw. unmittelbar nach ihrer Unterbringung einer umfassenden medizinischen Untersuchung zugeführt?
Antwort: Nein.
b)
Falls nein, warum ist eine solche Maßnahme unterblieben?
Antwort:
Die Infrastruktur einer Diagnosestraße für
eine umfassende Untersuchung ist im BunGR-Sitzung 16.07.2015
Welche medizinischen bzw. hygienischen Maßnahmen wurden aufgrund
dieses Falles getroffen?
Antwort: Es wurden alle aus epidemiologischer Sicht (meldepflichtige Erkrankungen)
erforderlichen und zeitlich möglichen Maßnahmen getroffen. Diese umfassten:
a
Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Die von
GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen in
der Sitzung des Gemeinderates vom
18.06.2015 eingebrachte Anfrage wird wie
folgt beantwortet:
Warum wurde die Öffentlichkeit nicht
über den im Quartier Hungerburg aufgetretenen TBC-Fall informiert?