Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.108
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51.3
MagIbk/8123/MD-POL/17
Unterbringung von AsylwerberInnen und Drittstaatsangehörigen
mit unklarem Aufenthaltsstatus im
Ferienheim "Wildmoos"
(GR Kunst)
GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern folgende Anfrage:
Am Ufer des Wildmooser Sees in der Gemeinde Telfs befindet sich auf rund 1.300 m
Seehöhe ein Ferienheim. Das 11.000 m2
große Areal, für das ein Fahrverbot erlassen
wurde, wurde über Jahrzehnte von der Stiftung "Nissl" dem Ferienkolonieverein Hötting-Wildmoos (gegründet 1920) zur Verfügung gestellt, bevor es schließlich von diesem Verein übernommen wurde.
Wie "Innsbruck - Die Landeshauptstadt informiert" etwa im August 2014 berichtete, ist
die Anlage "bereits seit knapp 100 Jahren
(…) fixer Bestandteil des Sommerprogramms für Innsbrucks Kinder und Jugendliche. (…) Pro Jahr werden in Wildmoos
zwei aufeinanderfolgende Turnusse zu je
15 Tagen angeboten, bei denen durchschnittlich zwischen 40 und 75 Kinder von
sieben bis 13 Jahren betreut werden.
Im Frühsommer 2015 wurde das Ferienheim zweckentfremdet und als Unterkunft
für Asylwerberinnen bzw. Asylwerber und
Drittstaatsangehörige mit unklarem Aufenthaltsstatus genützt.
In diesem Zusammenhang wird ersucht,
folgende Fragen zu beantworten:
1. a) Wie viele Drittstaatsangehörige
wurden im Rahmen der Grundversorgung, aufgeschlüsselt nach einzelnen Unterbringungstagen, im Ferienheim Wildmoos einquartiert?
b) Über welchen Zeitraum erstreckt(e)
sich die gegenständliche Unterbringung?
2. a) Ist es richtig, dass es im Rahmen
der gegenständlichen Unterbringung zu Verhaltensweisen von
Drittstaatsangehörigen kam, die ein
Einschreiten von Polizeibeamtinnen
bzw. -beamten bzw. der mit der Betreuung betrauten Personen mit
Maßnahmen der unmittelbaren BeGR-Sitzung 16.07.2015
fehls- und Zwangsgewalt erforderlich gemacht haben?
b) Falls ja, um wie viele Vorfälle handelte es sich dabei und wie viele
Drittstaatsangehörige waren daran
jeweils beteiligt?
c) Falls ja, welche Sachschäden wurden dabei angerichtet und wie viele
Personen wurden dabei jeweils verletzt?
d) Falls ja, warum wurde die Öffentlichkeit über diese Vorfälle nicht informiert?
3. a) Kam es im Zuge der gegenständlichen Unterbringung zu Verstößen
gegen die Drittstaatsangehörigen
vorgeschriebenen Verhaltensregeln
(z. B. Hausordnung) oder gegen die
für den genannten Personenkreis
geltenden Verpflichtungen aus den
die Grundversorgung regelnden
Rechtsnormen?
b) Falls ja, um wie viele Fälle handelt
es sich dabei und welcher Art waren die jeweiligen Verstöße?
4. a) Kam es im Zuge der gegenständlichen Unterbringung zu Krankheitsfällen bei den betreffenden Drittstaatsangehörigen oder den zu deren Betreuung bzw. Versorgung
eingesetzten städtischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie Helferinnen bzw. Helfern?
b) Falls ja, wie viele Krankheitsfälle
traten auf und welche Erkrankungen konnten dabei, aufgeschlüsselt
nach Drittstaatsangehörigen und
Personal, festgestellt werden?
c) Falls ja, in wie vielen Fällen kam es
zur Übertragung von Krankheiten
innerhalb des Personenkreises der
Drittstaatsangehörigen und um welche Krankheiten handelte es sich
dabei?
d) Falls ja, in wie vielen Fällen kam es
zur Übertragung von Krankheiten
von Drittstaatsangehörigen auf Betreuungs- bzw. Versorgungspersonal und um welche Krankheiten
handelte es sich dabei?