Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf

- S.150

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Eine ähnliche Situation ergibt sich auch bei der Genehmigung des
Innsbrucker Taxitarifes.
Im Lichte der von der Kontrollabteilung aufgezeigten Zuständigkeiten
(einerseits als Behörde und andererseits Vertretung der Stadt als Anhörungsberechtigte) empfahl die Kontrollabteilung zu prüfen, ob diese
Tätigkeiten weiterhin vom Referat Gewerbe und Betriebsanlagen ausgeführt werden sollten. In der dazu abgegebenen Stellungnahme vertrat das Büro des Magistratsdirektors aus der Sicht des Inneren Dienstes die Ansicht, dass die derzeitige Regelung den Grundsätzen der
Einfachheit, Raschheit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung entspreche.
6 Personal
Personelle Details

Zum Prüfungszeitpunkt Ende März 2015 waren im Referat Gewerbe
und Betriebsanlagen insgesamt 12 Bedienstete (davon 2 Verwaltungspraktikanten) aktiv. Eine Mitarbeiterin war mit einem Beschäftigungsausmaß von 50 % teilzeitbeschäftigt. Zwei Personen deckten den Tätigkeitsbereich als gewerbetechnische Sachverständige ab.
Drei Bedienstete galten als begünstigte Behinderte im Sinne der Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) und waren somit auf die Behinderteneinstellungsquote der Stadtgemeinde
Innsbruck anrechenbar.
Der Frauenanteil lag bei 6 Mitarbeiterinnen (50 %), 6 Mitarbeiter (50 %)
waren männlich.

(Interimistische) Leitung
des Referates
Parkraumbewirtschaftung

Ein bis November 2014 dem Referat Gewerbe und Betriebsanlagen
zugeordneter Mitarbeiter übernahm aufgrund der krankheitsbedingten
Abwesenheit des Referatsleiters Parkraumbewirtschaftung dessen
(interimistische) Vertretung als für diesen Bereich zuständiger Leiter.

Systemisierung

Gemäß einem Auszug aus dem Dienstpostenplan des Amtes für Bau-,
Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht waren (ohne Berücksichtigung
der beiden Verwaltungspraktikanten) 2 Dienstposten in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A, 4 Dienstposten in B und 4 Dienstposten in C systemisiert.

Öffentlich-rechtliche
Dienstverhältnisse
(Beamte) / privatrechtliche Dienstverhältnisse
(Vertragsbedienstete)

Ein Mitarbeiter stand als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis. Die verbleibenden 11 Bediensteten (inkl. der beiden
Verwaltungspraktikanten) waren im Rahmen eines privatrechtlichen
Dienstverhältnisses beschäftigt. Fünf Vertragsbedienstete wurden nach
dem für ab 01.08.2000 neu eingetretene Mitarbeiter der allgemeinen
Verwaltung geltenden Entlohnungsschema (VB-neu) und 4 Mitarbeiter
nach dem für bis zu diesem Stichtag geltenden Schema (VB-alt) entlohnt. Die beiden Verwaltungspraktikanten wurden nach Maßgabe der
bei der Stadt Innsbruck für die Anstellung von Verwaltungspraktikanten
vorgesehenen Kriterien verpflichtet.

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Zl. KA-02966/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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