Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 08_Kurzprotokoll_22.06.2017_gsw.pdf

- S.1

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 08_Kurzprotokoll_22.06.2017_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-1-

4.

Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Erstellung des notwendigen Nachtrages zum Kaufvertrag vom 25.06.2008
sowie die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes und
hat alle damit verbundenen öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren zu tragen bzw. diese Auslagen
der Verlassenschaft nach """""""""""
"""""""""""""""" zu ersetzen. Ausgenommen
von dieser Kostentragungspflicht ist
eine allenfalls zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragsteuer,
welche von der Verlassenschaft nach
""""""""""" """"""""""""""" zu tragen ist.

Die Stadt Innsbruck leistet gemäß
Punkt VI. des Kaufvertrages vom
25.06.2008 für die von der Umwidmung (Flächenwidmungsplan REF12) betroffene Teilfläche von 617 m2
des Grundstücks """""""""""" """"""""" """"""""""""" eine Nachzahlung in der Höhe von
""""""""""""""""""""""""""". Dieser Betrag versteht
sich inklusive einer allfälligen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

5.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten
dieses Rechtsgeschäftes vertraglich
zu regeln.

2.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

Der Nachzahlungsbetrag ist binnen
14 Tagen nach beglaubigter Unterfertigung eines entsprechenden Nachtrages durch alle Vertragsteile und
Vorliegen der notwendigen verlassgerichtlichen Genehmigung zur Zahlung
fällig.

2.1

IV 2879/2017

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 2 . 0 6 . 2 0 1 7

1.

RA/0770/2016/SCM
Stadt Innsbruck, Kaufvertrag für
die von der Umwidmung betroffene Teilfläche von 617 m2 in
KG Pradl, Nachzahlungsverpflichtung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.06.2017:
1.

2.

3.

Mit Bezahlung des Nachzahlungsbetrages von """""""""""""""""""""""""""""" sind sämtliche Ansprüche betreffend die Umwidmung einer Teilfläche von 617 m2
aus Grundstück """""""""""" """""""" """"""""""""" endgültig bereinigt und erloschen. Die
restliche Teilfläche des Grundstücks
"""""""""""" """"""" """""""""""""" im Ausmaß von
717 m2, in der vorliegenden Planurkunde des DI Christian Danzberger,
GZ:10333, als Trennstück 2 dargestellt, ist von der gegenständlichen
Umwidmung (Flächenwidmungsplan
RE-F12) nicht betroffen und bleibt
hinsichtlich dieser Teilfläche das Bauverbot und die damit verbundene
Nachzahlungsverpflichtung gemäß
Punkt VI. des Kaufvertrages vom
25.06.2008 unverändert aufrecht.

GR-Sitzung 22.06.2017

Förderungsansuchen in der
Schutzzone 7 - Wilten
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.06.2017:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Rauscher Vermietungs OG hinsichtlich der
Generalsanierung am Objekt Leopoldstraße 30 mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 38.840,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.