Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 08_Kurzprotokoll_22.06.2017_gsw.pdf
- S.15
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In ihrer Stellungnahme hat die MA IV darauf hingewiesen, dass die
betreffenden Punkte mit dem Vertragsersteller (Land Tirol) sowie mit
dem Tiroler Gemeindeverband abgestimmt und – soweit Konsens besteht – in die Vereinbarung 2019/20 aufgenommen würden.
Verwahrleistung,
Verwahrentgelt –
Empfehlung
Durch die Implementierung der bereits in Auftrag gegebenen, zum Prüfungszeitpunkt jedoch noch nicht fertiggestellten, Kostenrechnung sollte es für den TfT fortan möglich sein, u.a. einen auf einer Stundensatzkalkulation basierenden Tagsatz (bspw. nach Tierarten und Unterbringungsformen) zu ermitteln. Dieser könnte dann nicht nur für den Verein
die Grundlage für die Planung seiner Einnahmen bilden, sondern auch
für die Bezirksverwaltungsbehörde die Basis für die Weiterverrechnung
von Verwahrungsleistungen an den Tierhalter darstellen. Die Kontrollabteilung hat dem TfT daher nahegelegt, nach Ausrollung der Kostenrechnung mit dem Land Tirol Kontakt aufzunehmen und eine substanzhaltige Dokumentation der von ihm zu erbringenden tierschutzrelevanten Leistungen und des dafür zu entrichtenden Entgeltes anzustreben. Seitens des TfT ist jedenfalls beabsichtigt, die Ergebnisse der
Kostenrechnung in zukünftige Gespräche einzubringen.
4.1.2 Fördervereinbarungen Stadt Innsbruck
Auslegung der Rechts- Den im Jahr 2006 mit den Angelegenheiten des Tierschutzes involviernormen (TSchG) durch ten städtischen Dienststellen der MA II, MA IV sowie der MA V erdie Stadt Innsbruck
schien es aufgrund fehlender Regelungen zwischen dem Land Tirol
und den jeweiligen Verwahrern erforderlich, eine eigene Fördervereinbarung auszuarbeiten. Nach Dafürhalten der seinerzeit hierfür zuständigen städtischen Dienstelle der MA II hatte die Stadt Innsbruck dem
Verwahrer (TfT) – im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder mangels Bekanntheit des Tierhalters – die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und eine eventuelle tierärztliche Versorgung zu ersetzen.
Fördervereinbarungen
Stadt Innsbruck
Folglich hat die Stadt Innsbruck mit dem TfT eine Vereinbarung für die
Jahre 2007 bis 2009 sowie Einzelverträge für den Zeitraum von 2010
bis 2014 abgeschlossen. Die in diesen Übereinkünften festgelegten
Leistungen haben sich auf den örtlich zuständigen Wirkungsbereich
der Stadt Innsbruck bezogen und sich im Wesentlichen an die Inhalte
und Formulierungen der Förderungsverträge des Landes Tirol angelehnt. Die zum Prüfungszeitpunkt gültige Vereinbarung betreffend die
Jahre 2015 und 2016 ist erstmals von mehreren Subventionsgebern
(Stadt Innsbruck, Land Tirol und Tiroler Gemeindeverband) erarbeitet
und von allen Institutionen am 14.08.2015 unterzeichnet worden.
Ferner hat der GR in seiner Sitzung vom 01.12.2016 dem Abschluss
der für die Jahre 2017 und 2018 verfassten Vereinbarung zur Förderung des Tierschutzes zugestimmt. Zum Zeitpunkt der Einschau war
dieses Abkommen noch nicht von allen Vertragsparteien unterzeichnet,
weshalb (nur) ein Vereinbarungsentwurf aktenkundig war.
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Zl. KA-14246/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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