Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 08_Kurzprotokoll_22.06.2017_gsw.pdf

- S.23

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Anzahl
Straferkenntnisse,
Strafverfügungen

Im Haushaltsjahr 2015 hat das Referat Verkehrs- und Sicherheitsstrafen insgesamt 18 Straferkenntnisse, 144 Strafverfügungen, sieben
Herabsetzungsbescheide sowie sieben Abtretungen an Wohnsitzbehörden erlassen. Im darauffolgenden Jahr 2016 belief sich die Anzahl
der Straferkenntnisse auf zehn, der Strafverfügungen auf 117 und der
Herabsetzungsbescheide auf sechs Anordnungen der Strafbehörde.
4.5 Referat Veterinärwesen

Tätigkeitsbereich
Amtstierärztin und
Wasenmeister

Zur Bewerkstelligung der vielfältigen Aufgaben des Tierschutzes werden auch die Mitarbeiter des Referates Veterinärwesen (v.a. die Amtstierärztin und Wasenmeister) herangezogen.
Der dem Referat unterstellten Amtstierärztin obliegt u.a. die Kontrolle
der artgerechten Tierhaltung, das Verhindern von ungerechtfertigten
Leiden und Schmerzen eines Tieres, das unverzügliche und nachhaltige Abstellen festgestellter Missstände, das Erstellen von tierärztlichen
Gutachten oder Anzeigen nach dem TSchG, LPG usw.
Der Aufgabenbereich der städtischen Wasenmeister umfasst die Bergung aufgefundener und verunfallter Tiere und einhergehende Verbringung der verunfallten Tiere zum Tierarzt oder in das THM sowie die
Versorgung von aufgefundenen, zurückgelassenen und ausgesetzten
Heimtieren bzw. von behördlich abgenommenen Tieren.
4.6 Resümee

Steuerungs- und
Kontrollmöglichkeit von
Subventionen –
Empfehlungen

Zusammenfassend hielt die Kontrollabteilung fest, dass in Bezug auf
die Fördervereinbarungen der Stadt Innsbruck verschiedene Vertragspunkte für mehrere städtische Dienststellen relevant sind. Eine Gesamtverantwortung für die Überwachung der sich aus der jeweiligen
Fördervereinbarung gegenseitig ergebenden Rechte und Pflichten ist
nicht festgelegt, weshalb der Vorschlag unterbreitet wurde, ein System
zu schaffen, das eine effiziente Steuerungs- und Kontrollmöglichkeit
der Subventionen für den Tierschutz vorsieht.

Empfehlungen

Darüber hinaus sind im Rahmen der Prüfung aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten eine Reihe von Schwachstellen kommunikativer
und organisatorischer Art zu Tage getreten, weshalb der Kontrollabteilung nachfolgend angeführte Maßnahmen und Vorkehrungen wesentlich erschienen:


Datenerhebung aller im Stadtgebiet von Innsbruck aufgelesenen
Fundtiere, um dem gesetzlichen Erfordernis der öffentlichen Kundmachung dieser Tiere entsprechen zu können.
Eine Umsetzung der Empfehlung wurde in Aussicht gestellt, wobei
seitens der MA II geprüft werde, ob der TfT mit dieser Aufgabe betraut werden könnte und sämtliche im örtlichen Wirkungsbereich
der Bezirksverwaltungsbehörde aufgelesene Fundtiere auf der
Homepage des TfT kundgemacht werden könnten.



Bescheiderlassung durch die Behörde, insbesondere bei Abnahme
und dem Verfall von Tieren, um hierauf Bezug nehmend das autoritative bzw. richtungsweisende Wollen der Behörde zum Ausdruck
zu bringen.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-14246/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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