Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 08_Kurzprotokoll_22.06.2017_gsw.pdf

- S.38

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Werden die beiden monetären Unterstützungen für die Jahre 2017 und
2018 den seit dem Jahr 2000 getätigten Auszahlungen hinzugerechnet,
so beläuft sich die Förderung der Stadt Innsbruck für tierfreundliche
Haltungssysteme bzw. Anliegen des Tierschutzes auf einen Betrag von
insgesamt rd. € 2.096,7 Tsd..
Umwandlung Darlehen
in Subvention

Mit Beschluss des GR vom 19.07.2001, Zl. IV-5680/2001, ist dem TfT
zur Fortzahlung der Gehälter ein zinsenfreies Darlehen von
€ 21.801,85 (ATS 300,0 Tsd.) gewährt worden. Jedoch sicherte der
damalige Bürgermeister im Zuge seiner Ansprache anlässlich der Wiedereröffnung des THM am 06.10.2001 (drei Monate später) die Umwandlung des Darlehens in eine Subvention zu.
Schließlich haben die Mitglieder des GR in ihrer Sitzung vom
29.01.2003 den Beschluss gefasst, das in Rede stehende Darlehen
aus dem Jahr 2001 über € 21.801,85 (nachträglich) in eine nicht rückzahlbare Subvention zu berichtigen.

Errichtung
Kanalanschluss

Im Zusammenhang mit den Kosten für die Planung und Realisierung
des Hausanschlusskanals des THM gewährte die Stadt Innsbruck eine
Förderung in Höhe von insgesamt € 16,5 Tsd. Dabei wurde der Betrag
im I. Quartal des Jahres 2004 an die für das Projekt verantwortliche
Gesellschaft ausbezahlt. Die Zusage hinsichtlich der Übernahme von
Teilkosten des Projektes „Errichtung Kanalanschluss“ ging aus einem
Schreiben des Büros der Bürgermeisterin vom 24.09.2003 hervor. Eine
Zustimmung des GR in dieser Angelegenheit war aus den vorgelegten
Prüfungsunterlagen nicht ersichtlich.

Vorauszahlung 2007

Recherchen der Kontrollabteilung das Jahr 2006 betreffend haben ergeben, dass dem TfT eine Zuwendung in Höhe von € 20,0 Tsd. als
„Vorauszahlung 2007 lt. vertragl. Verpflichtung“ ausbezahlt worden ist.
Ein diesbezüglicher Beschluss des GR war nicht aktenkundig.

Erschließungs- und
Gehsteigbeitrag 2003

Darüber hinaus zeigte die Einschau, dass im Jahr 2003 dem Ansuchen
des TfT um Ratenzahlung der vorgeschriebenen Anliegerabgaben in
Höhe von insgesamt rd. € 26,5 Tsd. stattgegeben worden ist.
Hierbei handelt es sich um die Vorschreibung eines Erschließungsund Gehsteigbeitrages in Höhe von rd. € 18,3 Tsd. bzw. € 8,2 Tsd. im
Zusammenhang mit dem Umbau und der Sanierung sowie Aufstockung des THM. Zum 31.01.2007 war aus dieser Forderung noch ein
Betrag von insgesamt rd. € 19,9 Tsd. ausständig. Die noch offene Forderung wurde kompensiert und hat die Stadt Innsbruck den Verein mit
einem Betrag von rd. € 19,8 Tsd. indirekt subventioniert. Auch in diesem Fall war in den zur Verfügung gestellten Unterlagen kein Beschluss des diesbezüglich verantwortlichen Organs der Stadt Innsbruck
enthalten.

Verwendungsnachweis
Subention 2015

Der wirtschaftliche Bestand des TfT wurde bzw. wird zu einem beträchtlichen Teil durch Subventionsgelder von öffentlich-rechtlichen
Körperschaften Stadt Innsbruck und Land Tirol sowie der Interessensvertretung der Tiroler Gemeinden, dem Tiroler Gemeindeverband,

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Zl. KA-14246/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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