Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.132

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Die bisherige Ziffer 9 wird ebenfalls gestrichen und durch folgende neue Ziffer 9
ersetzt:

,,9. Auf dem Hafen·F/ohmarkt:
a) Hauptgegenstände: Altwaren kleineren Ausmaßes, gebrauchte Textilien und
Schuhe, alte und antiquarische Bücher, Schriften, Bilder und Fotos,
Kunstgegenstände, Sammelobjekte, insbesondere Münzen;
b) NebengegensUinde: gebrauchter Hausrat, insbesondere auch Möbe/,
gebrauchte Sportgeräte, gebrauchtes oder selbst gefertigtes Spielzeug,
Baste/eien und Baste/material."
Nach Absatz 2 wird folgender neuer Absatz 3 angefügt

,,(3) Auf dem Lebensmitte/markt (§ 8 Abs. 1 Z. 1) ist die Verabreichung von
Speisen und der Ausschank von Getränken gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 oder Abs. 2 Z
3 der Gewerbeordnung 1994 erlaubt, wenn
a) durch die in Aussicht genommene Art der Verabreichung von Speisen und des
Ausschanks von Getränken keine Störung des Marktbetriebes zu erwarten ist,
b) der in Aussicht genommene Marktp/atz oder die Markteinrichtung für die
Tätigkeit geeignet ist."

9. In § 10 wird der Absatz 2a ersatzlos gestrichen.
10. In § 12 Absatz 2 wird die Wortfolge "sowie über die Verwendung bestimmter Arten
von Eß- und Trinkgeräten" ersatzlos gestrichen .
Der bisherige Absatz 3 wird gestrichen und durch folgenden Absatz 3 ersetzt:

,,(3) Auf den in § 8 Abs. 1 Ziff. 3 bis 7 genannten Märkten ist die Verabreichung von
Speisen beschränkt auf katte und warme Speisen einfacher Zubereitung."
In Absatz 4 wird die Ziffer ,,8" nach dem Wort "bis" durch die Ziffer ,, 7" ersetzt und
das Wort "beschränkt" nach dem Wort "Getränken" ersatzlos gestrichen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für den Gemeinderat:
Die Bürgermeisterin e.h.