Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.138
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Der Bezirks-Feuerwehrverband Innsbruck Stadt besteht aus der Berufsfeuerwehr Innsbruck, der Betriebsfeuerwehr Flughafen Innsbruck und
den zum Prüfungszeitpunkt bestehenden Freiwilligen Feuerwehren Amras, Arzl, Hötting, Hungerburg, Igls, Mühlau, Neu-Arzl, Reichenau, Vill
und Wilten. Zu seinen Aufgaben zählt vor allem die Mitwirkung bei der
Organisation, Ausbildung und einheitlichen Gestaltung der Feuerwehren im Bezirk Innsbruck Stadt, die Pflege der Kameradschaft und die
Förderung der allgemeinen Standesinteressen. Die einzelnen Tiroler
Bezirks-Feuerwehrverbände bilden wiederum den Landes-Feuerwehrverband.
3.1.2 Landes-Feuerwehrverband Tirol
LandesFeuerwehrverband Tirol
Der Landes-Feuerwehrverband Tirol (LFV) ist ebenfalls eine Körperschaft mit öffentlichen Recht und übt seine Tätigkeit nach der von der
Tiroler Landesregierung im Verordnungswege erlassenen „Satzung des
Landes-Feuerwehrverbandes Tirol“ aus.
Die Aufgabe des Landes-Feuerwehrverbandes Tirol ist u.a. die Mitwirkung bei der Organisation, Ausbildung und einheitlichen Gestaltung der
Feuerwehren im Land Tirol sowie die Pflege der Kameradschaft. Insbesondere obliegt diesem Gremium die Organisation der Ausbildung der
Feuerwehrmitglieder sowie die Leitung und Verwaltung der LandesFeuerwehrschule, die Unterstützung der Tätigkeit der Bezirks-Feuerwehrverbände sowie die Einflussnahme und Mitwirkung bei der Verteilung der für den Brand- und Katastrophenschutz bestimmten Mittel.
3.2 Österreichischer Bundes-Feuerwehrverband
Österreichischer Bundes-Feuerwehrverband
Die Dachorganisation der österreichischen Landes-Feuerwehrverbände und der Städte mit Berufsfeuerwehren bildet der österreichische
Bundes-Feuerwehrverband (ÖBFV).
Zu dessen Aufgaben zählt insbesondere die Koordinierung des gesamtösterreichischen Feuerwehrwesens in den Bereichen Organisation, Ausbildung, Feuerwehrtechnik und Ausrüstung. Neben einer Vereinheitlichung der soeben aufgezählten Bereiche hat der ÖBFV auch
eine finanzielle Basis für den Ausbau des Katastrophenhilfsdienstes im
Bundesgebiet geschaffen.
3.3 Tiroler Feuerpolizeiordnung
Tiroler Feuerpolizeiordnung
Das Gesetz vom 08.10.1998, mit dem eine Feuerpolizeiordnung für
Tirol erlassen worden ist, regelt im Wesentlichen die Vorkehrungen zur
Verhütung und Bekämpfung von Bränden, die Sicherheitsmaßnahmen
nach einem Brand sowie die Ermittlung der Brandursachen. Trägerin
der örtlichen Feuerpolizei sind nach den Bestimmungen des BundesVerfassungsgesetzes die Gemeinden.
4 Aufbauorganisation
Organisationsstruktur
Das Amt der Berufsfeuerwehr ist in der Organisationsstruktur des
Stadtmagistrates als eines von neun Ämtern in der MA III angesiedelt.
Aufgabenstellung
In der Geschäftseinteilung des Magistrates als Teil der MGO sind alle
jene Aufgaben aufgezählt, die von der BFI zu besorgen sind. Es sind
dies:
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Zl. KA-8252/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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