Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.163
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Erfolgte diese Zahlung allein auf Anweisung der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH oder waren darin auch die (politischen)
Gesellschaftervertreter seitens des 100%-Eigentümers Stadt Innsbruck involviert?
4. Warum erfolgte die Auszahlung des Entgelts für „Beratungsleistungen und
Wissenstransfer" nicht direkt an Ing. Mag. Werner Frießer? Auf wessen Anweisung
erfolgte die Überweisung an die Rosshüttenbahn?
5. Welche „Beratungsleistungen" bzw. welcher „Wissenstransfer", der über die vom
Aufsichtsratsmandat umfasste Tätigkeit hinausgeht, wurde seitens des Ing. Mag.
Werner Frießer für die Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH bzw. die Stadt Innsbruck
konkret- d.h. in verschriftlichter bzw. datentechnisch gespeicherter und datierter Form
- erbracht?
6. Wurde die Angemessenheit des Betrags von monatlich 2.160 Euro brutto im Verhältnis
zu den - allenfalls - erbrachten „Beratungsleistungen" bzw. ,,Wissenstransfers"
geprüft? Falls ja, wann und durch wen? Welches Ergebnis ergab diese Prüfung?
7. Warum wurde Ing. Mag. Werner Frießer im November 2020 als Mitglied des
Aufsichtsrates der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH wiederbestellt?
8. Warum ist Ing . Mag. Werner Frießer laut Plattform www.firmenabc.at nach wie vor
Mitglied des Aufsichtsrates der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH und wurde ihm
dieses Mandat nicht entzogen?
9. Wurde die Rückforderung der Stadt Innsbruck gegenüber Ing. Mag. Werner Frießer
auf ihre rechtliche Stichhaltigkeit überprüft? Falls ja, unter welchem Rechtstitel erfolgt
die Geltendmachung der Forderung?
10. Ist beabsichtigt, die ggst. Forderung von 130.000 Euro auf dem Klagsweg gerichtlich
geltend zu machen? Falls ja, wurden die Erfolgschancen hinsichtlich des
Verfahrensausgangs geprüft? Welcher Rechtsanwalt soll als Klagsvertreter der Stadt
Innsbruck auftreten? 4
JJ,
0t ~
2