Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.196

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TIROLER
SENIORENBUND

SPÖ
INNSBRUCK

für Innsbruck

Die

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

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Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Innsbruck, am 22.6.2022

ANTRAG

In Abänderung der Beschlüsse des Gemeinderates vom 24.6.1999, 29.03.2001 bzw 9.8.
2017 , wird die Entschädigung für die Wahlbeisitzerinnen der Sprengelwahlbehörden, für die
Landtagswahl 2022 sowie die Bundespräsidentenwahl 2022 wie folgt geregelt:
Die Stadtgemeinde Innsbruck bezahlt für die zuvorgenannten Wahlen im Jahr 2022, den
Beisitzerinnen der Sprengelwahlbehörden eine pauschale Entschädigung von EURO 100,00
für die Vorbereitungen und Anwesenheit am Wahlsonntag (aliquot bei reduzierter
Anwesenheit am Wahlsonntag) .

Bedeckungsvorschlag: Kommunalsteuer Mehreinnahmen

Begründung :
Für eine funktionierende Demokratie ist es unabdingbar, freie und geheime Wahlen
durchführen zu können . In diesem Jahr werden Landtags und Bundespräsidentenwahlen in
einem kurzen Zeitraum durchgeführt.
Den Wahlbeisitzern kommt hier eine besondere Bedeutung zu , deren Aufgaben in der
Vergangenheit wesentlich komplexer wurden. Um dem gerecht zu werden, hebt die
Landeshauptstadt Innsbruck die Entschädigung für Wahlbeisitzerinnen für diese 2 Wahlen ,
jeweils von EURO 70,00 auf EURO 100 an.
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Vize .Bgm . Markus Lassenberger

STR Mag.a Christine Oppitz-Plörrer

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KO Helmut Buchacher

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