Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.225
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Die vormalige Bgm.in Mag.a Christine Oppitz-Plörer wurde im Zuge der Anfragebeantwortung um Antworten gebeten, diese werden bei den entsprechenden Fragen angeführt.
Antwort:
Die Bestellung eines aufsichtsratsähnlichen Organes erfolgte in der Gesellschafterversammlung (GV) am 25.03.2016. In der Generalversammlung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH am 04.08.2016 erfolgte im Rahmen
gesellschaftsrechtlicher Änderungen auch die Bestellung von sechs AufsichtsrätInnen (darunter Mag. Werner Frießer). Die Vertreterin der Stadt
Innsbruck bzw. der Gesellschafterin in den jeweiligen GV war die vormalige
Frau Bürgermeisterin.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer:
In der Gesellschafterversammlung der Patscherkofelbahnen GmbH & Co
KG, der Generalversammlungen der Patscherkofelbahnen GmbH und Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH am 25.03.2016 wurde unter "TOP 5. Bestellung eines aufsichtsratsähnlichen Organs" die Bestellung vorgenommen. Folgende Personen wurden in das Gremium des aufsichtsratsähnlichen Organs entsandt:
Mag. Werner Frießer (Vorsitzender)
GRin MMag.a Barbara Traweger Ravanelli
Thomas Weber
MMag. Dr. Wolfgang A. Henle
GRin Angela Eberl
Mag. Johannes Verdross
Frage 2:
Welche "herkömmlichen" Zahlungen (Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder,
Reisekostenersatz, Spesenabrechnungen, etc.) erhielt Ing. Mag. Werner Frießer
jeweils in den Jahren 2016 bis 2021 für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH?
Antwort:
Mag. Werner Frießer hat in diesem Zeitraum (bis März 2021) keine Aufwandsentschädigungen (Entschädigung/Vergütung) für seine Funktion als
AR-Vorsitzender der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH von der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH erhalten. Erst ab Umsetzung der Richtlinie der Landeshauptstadt Innsbruck betreffend die Qualifikation und Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern in Unternehmen mit Beteiligung der Landeshauptstadt Innsbruck ist dies erfolgt (siehe Anfrage GfGR-AF/66/2022).
Frage 3:
Wer genehmigte die Zahlung von monatlich € 2.160,-- brutto für "Beratungsleistungen und Wissenstransfer" ab Mai 2016, welche über die "Zwischenstation"
Rosshüttenbahn an Ing. Mag. Werner Frießer ausbezahlt wurden? Erfolgte diese
Zahlung allein auf Anweisung der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH oder waren darin auch die (politischen) Gesellschaftervertreter seitens des 100%-Eigentümers Stadt Innsbruck involviert?
Antwort:
Die Frage bezieht sich auf die monatlichen Zahlungen der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH in Höhe von € 1.800,-- netto (€ 2.160,-- brutto) an
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