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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.226

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die Bergbahnen Rosshütte Seefeld-Tirol-Reith AG. Diesbezüglich wird auf
die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2016 und den protokollierten Beschlusstext "Für Beratungsleistung und Wissenstransfer im Zusammenhang
mit der Umsetzung der geplanten und beauftragten Investitionsvorhaben,
Behördenverfahren und Betriebskonzepten am Patscherkofel erhält die
Bergbahnen Rosshütte Seefeld-Tirol-Reith AG von der PKB Infrastruktur
GmbH einen monatlichen Betrag in Höhe von € 1.800,-- netto" verwiesen
(siehe auch Antwort zu Frage 1).
StRin Mag.a Oppitz-Plörer:
Siehe Antwort zu Frage 1. Zudem wurden die jeweiligen Jahresabschlüsse
dieser Gesellschaften von den jeweils zuständigen BeteiligungsreferentInnen (bis Mai 2018 Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer, ab Mai 2018 bis Juni 2022
Bgm. Georg Willi) bestätigt und die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat
entlastet.
Frage 4:

Warum erfolgte die Auszahlung des Entgelts für "Beratungsleistungen und Wissenstransfer" nicht direkt an Ing. Mag. Werner Frießer? Auf wessen Anweisung
erfolgte die Überweisung an die Rosshüttenbahn?

Antwort:

Es wird auf die Organe bei der Gesellschafterversammlung vom 25.03.2016
und die Generalversammlung am 04.08.2016 und die betreffenden Beschlussfassungen (siehe Antwort zu Frage 3) verwiesen.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer:
Siehe Antwort zu Frage 1. Zudem wurde die rechnungsmäßige Abwicklung
auf Vorschlag von Mag. Frießer direkt mit dessen Arbeitgeber bzw. über
Rechnungslegung des Arbeitgebers vorgenommen, auch um Transparenz
dieses Wissenstransfers zwischen zwei Unternehmen derselben Branche
sicherzustellen.

Frage 5:

Welche "Beratungsleistungen" bzw. welcher "Wissenstransfer", der über die vom
Aufsichtsratsmandat umfasste Tätigkeit hinausgeht, wurde seitens des Ing.
Mag. Werner Frießer für die Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH bzw. die Stadt
Innsbruck konkret – das heißt in verschriftlichter bzw. datentechnisch gespeicherter und datierter Form – erbracht?

Antwort:

Darüber können nur die seinerzeitigen VerantwortungsträgerInnen, die damalige Geschäftsführung und die weiteren befassten Organe bzw. BeraterInnen und beigezogenen Personen Auskunft geben. Diesbezügliche Unterlagen in verschriftlichter bzw. datentechnisch gespeicherter und datierter
Form liegen derzeit nicht vor.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer:
Im Zeitraum von März 2016 bis April 2018 stand Mag. Frießer der Geschäftsführung inklusive MitarbeiterInnen, den KollegInnen im aufsichtsratsähnlichen Organ als auch mir als Beteiligungsreferentin stets zur Verfügung für
Beratung, Wissenstransfer und operative Begleitung der Neuausrichtung.
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