Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.227
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Frage 6:
Wurde die Angemessenheit des Betrags von monatlich € 2.160,-- brutto im Verhältnis zu den – allenfalls – erbrachten "Beratungsleistungen" bzw. "Wissenstransfers" geprüft? Falls ja, wann und durch wen? Welches Ergebnis ergab diese Prüfung?
Antwort:
Darüber können nur die seinerzeitigen VerantwortungsträgerInnen, die damalige Geschäftsführung und die weiteren befassten Organe bzw. BeraterInnen und beigezogenen Personen Auskunft geben.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer:
Diese Höhe entspricht der Höhe einer monatlichen Gemeinderatsentschädigung der Stadt Innsbruck. Eingesetzt wurde diese Form als Instrument eines
nachhaltigen Wissenstransfers in Aufsichtsgremien oder aufsichtsratsähnlichen Gremien in und für Beteiligungen der Stadt Innsbruck erstmals unter
der ehemaligen Bgm.in Hilde Zach bei der Phase der operativen Umorganisation und Begleitung der vormaligen Gebäudeverwaltung Innsbruck (GVI) in
die Innsbrucker Immobilien GmbH (IIG) inklusive Geschäftsführerwechsel
für den AR-Vorsitzenden Dr. Franz Pegger ab 2008.
Diese Höhe sollte sich maßgeblich an einer Aufwandsentschädigung orientieren, welche in Bezug zu stadtrechtlichen Organen der Stadt Innsbruck
steht. Die Höhe wurde sowohl bei der IIG (dies ist meines Wissens bis heute
in dieser Höhe eines GR-Bezugs dort aufrecht; bei der PKB wurde dies analog dem GR-Beschluss auf die Richtlinien für AR-Vergütungen 2021 vermindert und geändert) als auch später bei der "PKB" damit begründet, dass
diese Begleitung nicht nur eine Kontrolle des operativen Geschehens in der
Gesellschaft umfasst, sondern weit darüber hinausgehend
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ein hoher Wissenstand der Materie, Sachkenntnis von operativer
Führung (in diesem Fall von Bahnen, Skigebieten, Sommerbetrieb,
GrundeigentümerInnen etc.) erforderlich ist
eine zeitlich umfassende Einsatzbereitschaft weit über einmalige
Aufsichtsratssitzungen hinaus vorliegt als auch
Wissenstransfer für eine umfassende operative Neuorganisation
des Bahnsystems/Winterangebote/Sommerangebote notwendig ist.
Dieser Wissenstransfer, Beratung und Begleitung wurde in regelmäßigen
Sitzungen, Austausch in persönlicher und elektronischer Form etc. vorgenommen. Besonders im Zeitraum der überraschenden Abberufung der vormaligen Geschäftsführer der Patscherkofelbahnen knapp vor Saisonstart
2019/2020 durch Bgm. Willi war der volle inhaltliche Einsatz des Experten
gefordert. Dafür hat die Generalversammlung/Bgm. Willi auch ausdrücklich
Mag. Frießer gedankt.
Frage 7:
Warum wurde Ing. Mag. Werner Frießer im November 2020 als Mitglied des Aufsichtsrates der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH wiederbestellt?
Antwort:
Dem liegt der Stadtsenatsbeschluss vom 04.11.2020 zu Grunde (Zahl: IV –
02792/2020).
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