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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.235

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Frage 6:

Wer hat bzw. welche Personen haben letztendlich entschieden, dass Mathias B.
der bestgeeignete Bewerber für die Stelle des "Rangers" ist?

Antwort:

Amtsvorstand DI Wildauer und Referatsleiter Ing. Neuner haben für das Auswahlverfahren eine Bewertungsmatrix mit Punktesystem erstellt, aus der
sich nach Beurteilung der Bewerbungsunterlagen, der geforderten, fachlichen Qualifikationen der Ausschreibung und dem persönlichen Eindruck
beim Hearing eine nachvollziehbare, objektive Reihung der KandidatInnen
ableitet. Der Erstgereihte aus dieser Matrix, Mathias B., wurde von der Mag.Abt. III, Wald und Natur, zur Besetzung vorgeschlagen. Diesem Vorschlag
wurde seitens der Magistratsdirektorin Mag.a Gabriele Herlitschka, MSc in
ihrer Funktion als Abteilungsleiterin der Mag.-Abt. I, Allgemeine Verwaltungsdienste, sowie Bürgermeister Georg Willi als oberster Personalreferent
zugestimmt.

Frage 7:

Können Sie ausschließen, dass Interventionen bzw. verwandtschaftliche Naheverhältnisse von bzw. zu leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausschlaggebend dafür waren, dass Martin B. als "Ranger" eingestellt wurde?

Antwort:

Es kann ausgeschlossen werden, dass Interventionen oder verwandtschaftliche Naheverhältnisse von oder zu leitenden MitarbeiterInnen ausschlaggebend für die Einstellung von Mathias B. als Ranger waren, mit folgenden Begründungen:
a) Aufgrund der in Fragen 5 und 6 angeführten Vorgangsweise (z. B. Bewertungsmatrix seitens der Mag.-Abt. III, Wald und Natur, und Beisein einer
fachkundigen, externen Person) konnte der Evaluierungs- und Besetzungsprozess in höchstem Maße sachlich und objektiv gestaltet werden. Mathias
B. ging klar als bestmöglicher und am meisten dem Anforderungsprofil entsprechender Kandidat hervor.
b) Personen mit einem verwandtschaftlichen Naheverhältnis zu Mathias B.,
in diesem Fall Amtsvorständin Katharina Bonauer, MA erklärten sich sofort
ab Erlangung der Kenntnis über die Bewerbung, noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist, am 17.05.2021 für befangen und wurden gänzlich vom Evaluierungs- und Besetzungsverfahren ausgeschlossen.
c) Weitere Naheverhältnisse von städtischen MitarbeiterInnen zu Mathias B.
sind weder der Mag.-Abt. III, Wald und Natur, noch der Mag.-Abt. I, Personalwesen, bekannt.
d) Zur Besetzung des Rangers gab es keine Interventionen, die Mathias B.
zum Vorteil verhelfen konnten.

Frage 8:

Welcher Abteilung/welchem Amt im Stadtmagistrat ist der nunmehrige "Ranger"
unterstellt?

Antwort:

Der Ranger ist der Mag.-Abt. III, Wald und Natur, und dort dem Referat Natur
und Erholung zugeordnet.

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