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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.251

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Diese Ausgabe – 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
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"Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Messung der Luftqualität von Gesetzes wegen auf einige per Bundesverordnung festgelegte Messstellen beschränkt ist (u.a. in Innsbruck Fallmerayerstraße und Andechsstraße). Es ist
daher nicht vorgesehen, entlang von Linien oder für Einzelprojekte die Luftqualität zu messen (auch aus wirtschaftlichen Gründen).
Zudem bringt die Verlagerung von Wegen des motorisierten Individualverkehrs auf elektrische Verkehrsmittel (wie hier die Straßenbahn) schon per se
auf Grund der geringeren Emissionen eine Verbesserung der Immissionen
mit sich.
Die Straßen- und Regionalbahn im Zentralraum ist Bestandteil des gesetzlich
erforderlichen Maßnahmenprogramms nach § 9a IG-L zur Erreichung der Luftqualitätsziele und dieses Programm wurde auch von Bund und Europäischer
Kommission zur Zielerreichung der gesetzlichen Werte angenommen.
Maßnahmenprogramm nach § 9a IG-L:
https://www.tirol.gv.at/umwelt/umweltrecht/luftreinhalterecht/aktionsprogramm/
Wie die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt hat (insbesondere im städtischen Bereich) hat die Summe der gesetzten verkehrs- und umweltpolitischen Maßnahmen bereits zu signifikanten Verbesserungen in der Luftqualität geführt.
Siehe zudem Entwicklung der Luftqualität:
https://www.tirol.gv.at/umwelt/luftqualitaet/aktuelle-luftqualitaet-und-mesberichte-fuer-tirol/"

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 5 von 5

5h

10 min