Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.258
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(zu Punkt 58.5)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 06.07.2022
Homepage der Stadt Innsbruck, Formular zur Meldung von unsachgemäßer Wohnungsvermietung und Leerstand; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/63/2022;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 22.06.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 22.06.2022 folgende Anfrage eingebracht:
Diese Anfrage wird nicht begründet. Dieses von Bürgermeister Georg Willi (Georg Willi Innsbrucker Grüne) in Auftrag gegebene "Bespitzelungsformular" wird lediglich mit einem
Wort, nämlich mit "UNFASSBAR" kommentiert.
Mögen kommende Generationen und HistorikerInnen im Rahmen ihrer Erinnerungen und Forschungen zur Stadtgeschichte sich bewusst darüber sein, welches "Bespitzelungsformular"
der Bürgermeister der Tiroler Landeshauptstadt Georg Willi 2022 in Auftrag gegeben hat!
Mögen kommende Generationen, aber auch StadtpolitikerInnen zur Erkenntnis kommen,
dass ein derartiges "Bespitzelungsformular" nie mehr wieder von einem Bürgermeister der
Tiroler Landeshauptstadt in Auftrag gegeben wird!
Mögen kommende Generationen und StadtpolitikerInnen aus den Fehlern des Bürgermeisters
der Tiroler Landeshauptstadt Wahlperiode 2018 - 2024 lernen und sich schützend vor die
eigene Innsbrucker Bevölkerung stellen!
Die Antworten zu den einzelnen Punkten wurden eingefügt und die folgende Einleitung vorangestellt:
Aufgrund verwaltungsökonomischer Überlegungen und in Abklärung der Informationen,
welche neben vielen Dienststellen auch den Vertragspartner betreffen, wird mitgeteilt,
dass die Beantwortung aufgrund des Detailgrads nicht bis zum folgenden Gemeinderat in
vollem Umfang gewährleistet werden kann.
Informationen an Dienststellen und EntscheidungsträgerInnen hinsichtlich des Formulars
"zur Meldung von unsachgemäßer Wohnungsvermietung und Leerstand" erfolgten rechtzeitig im Dienstweg unter Einhaltung interner Vorschriften.