Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.295

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(zu Punkt 59.1)

"für Innsbruck

Stadträtin Mag. Christine Oppitz-Plörer

Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck

Stadtmagistrat Innsbruck

info@fuer-innsbruck.atIwww.fuer-innsbruck.at

eingelangt .m

-·e _ 14. Juli 2022

c uR--A+-·;1,q;..202-z..
( OGeschäftsstelle ftr G"emei~ral und Stadtsenal

Innsbruck, 14. Juli 2022

Anfrage
zu Anfragebeantwortung „Städtische Richtlinie über die Vergütung von
Aufsichtsratsmitgliedern (Maglbk/41563/GfGR-AF/68/2022)"

Herr Bürgermeister wird ersucht nachstehende Frage zu beantworten:

Unter Punkt 5 wird ein Hinweis auf die Stadtsenatssitzung vom 04.05.2022 gegeben. Der
Stadtsenat hat in dieser Sitzung jedoch keinen neuen Beschluss gefasst, sodass die Richtlinie vom
STS vom 15.07.2020/GR vom 25 .04.2020 umzusetzen ist.

1. Warum wurde diese Richtlinie - in Folge des fehlenden Stadtsenatsbeschlusses - nicht
umgesetzt?

2. Warum wurde in der Anfragebeantwortung dies falsch dargestellt (nämlich, dass es einen
Beschluss

des

Stadtsenates

für

die

Umsetzung

der

Richtlinie

bräuchte)?

3. Setzt die Beschlussvorlage des Stadtsenates vom 4.5.2022 (Zahl IV-3360/2022) die
geltenden Beschlüsse des Gemeinderates vom 25.04.2020 sowie des Stadtsenates vom
15.07.2020 außer Kraft?