Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.313

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In einem E-Mail vom 21. Juni 2022 übermittelt die ressortverantwortliche Stadträtin Frau
Mag. 3 Ursula Schwarz! der Gemeinderatskanzlei folgende Stellungnahme:
,,Seitens der Polizei und des verkehrstechnischen Amtssachverständigen wurden in den letzten Wochen immer wieder Lokalaugenscheine bzw. Beobachtungen an der Mühlauer Brücke
vorgenommen.
In den Spitzenzeiten (Morgen- und Abendspitze) kommt es zu Stauungen stadteinwärts auf
der Haller Straße ca. ab F.-Weyrer-Straße und stadtauswärts am Rennweg ab ca. K.SchönherrStraße.
Ursache ist die neue Fuß- und Radquerong direkt über die südliche Brücke (wird sehr gut
angenommen - Lückenschluss lnntalradweg - etc.) und der „Dauereinstieg" für den Fuß- und
Radverkehr über die Haller Straße (welcher früher nur bedarfsweise freigegeben wurde) sowie einfach viel Individualverkehr zur Morgen- und Abendspitze.
Positiver Effekt ist, dass einerseits damit der sensible innerstädtische Bereich von Verkehrsüberlastungen geschützt und andererseits ein gewisser Widerstand für den reinen motorisierten Durchzugsverkehr bewirkt wird. Aus verkehrsrechtlicher und verkehrstechnischer
Sicht besteht aufgrund des oben Ausgeführten und der Tatsache, dass sich die Stauungen
auf die Morgen- und Abendspitze beschränken - in denen ohnehin im gesamten Stadtgebiet
von Innsbruck mit Stauungen zu rechnen ist- keine Handlungsbedarf. "

1. Aufgrund welcher Kompetenzen kann die Büroleiterin des Bürgermeisters den Bürgermeister ersuchen, im Gemeinderat Beschlüsse zu fassen?
2. Warum haben nicht die zuständigen Abteilungen im Stadtmagistrat den Bürgermeister
ersucht, im Gemeinderat gegenständlichen Beschluss (siehe Begründung) zu fassen?
3. Warum hat nicht die für Verkehrsplanung ressortzuständige Verkehrsstadträtin Mag.3 Ursula Schwarz! den Bürgermeister ersucht, im Gemeinderat gegenständlichen Beschluss
(siehe Begründung) zu fassen?
4. Handelt es sich bei dem gegenständlichen Schreiben der BdB an den Bürgermeister um
einen Antrag?
·
5. Wenn nein, warum handelt es sich um keinen Antrag ? (zu Frage 4)
6. Wenn ja, wurde dieser Antrag gemäß lnnsbrucker Stadtrecht zeitgerecht und ordnungsgemäß eingebracht und wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Begründung? (Um Hinweis
auf den jeweiligen Paragraphen im lnnsbrucker Stadtrecht bzw. in der Geschäftsordnung des
lnnsbrucker Gemeinderates wird ersucht?
7. Die Büroleiterin des Bürgermeister schreibt in Ihrem Schreiben vom 24.06.2022: .. . Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, wir ersuchen, im Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen
etc..
Frage: Wen meint die Büroleiterin des Bürgermeisters konkret unter .wir" und warum wurde
im Schreiben an den Bürgermeister nicht erwähnt, welche Abteilungen bzw. welche Personen ersuchen, im Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen?
8. Um welche Person (Name) handelt es sich bei dem in der Stellungnahme erwähnten verkehrstechnischen Amtssachverständigen, und warum wurde der Name des verkehrstechnischen Amtssachverständigen in der Stellungnahme nicht erwähnt?
9. Gibt es eine schriftliche Stellungnahme der Polizei zum gegenständlichen Antrag, und
wenn ja, warum wurde selbige schriftliche Stellungnahme den gemeinderätfichen Unterlagen
nicht beigefügt?