Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.159

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 02_Feber_2014_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
me der vertragsgegenständlichen mobilen Vermögensgegenstände in
das Eigentum der Stadt Innsbruck zu gewährleisten, empfahl die Kontrollabteilung, sich ehestmöglich mit der IVB in Verbindung zu setzen
und um eine für alle Vertragsparteien zufriedenstellende Lösung bemüht zu sein.
Die Anregung der Kontrollabteilung wurde vom Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV zustimmend aufgenommen. Im Hinblick
auf deren Umsetzung werde das betreffende Amt mit der IVB und den
zuständigen Dienststellen das Einvernehmen herstellen und schriftlich
präzisieren.
10 Inventarwesen
Verfügung
Inventarisierung

Im Sinne der Bestimmungen der MGO 1991 wurde im Jahr 1996 für
alle Dienststellen des Stadtmagistrates der Landeshauptstadt Innsbruck eine Verfügung über die Inventarisierung von Ge- und Verbrauchsgütern getroffen.
Für jeden Dienstraum ist ein eigenes Inventarverzeichnis zu führen,
davon abweichend sind nicht standortgebundene Inventargegenstände,
die innerhalb einer Dienststelle nach ihrer Zweckwidmung einer wechselnden Benützung unterliegen, in einer Sammelliste für die gesamte
Dienststelle zu erfassen.
Zu inventarisieren sind beweglichen Sachen, d.s. Ge- und Verbrauchsgüter, insbesondere auch alle Gegenstände, die nicht mit einem
Grundstück, einem Gebäude oder einer baulichen bzw. maschinellen
Anlage fest verbunden sind. Güter, deren voraussichtliche Nutzungsdauer zwei Kalenderjahre unterschreitet und deren Anschaffungswert
weniger als € 72,67 beträgt, sind nicht in ein Bestandsverzeichnis aufzunehmen.

Aufgaben des Inventarverantwortlichen

Der Inventarverantwortliche hat zumindest einmal im Jahr eine Aktualisierung seines Inventar- bzw. Bestandsverzeichnisses durchzuführen
und die jeweiligen Zu- und Abgänge in Form einer Inventaränderungsanzeige derzeit dem Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung zu übermitteln.

Inventaränderungsanzeige BFI

Die Inventaränderungsanzeige der BFI für das Jahr 2012 bestand
einerseits aus einer Excel-Liste, in welcher die Vermögenszugänge
ausgewiesen worden sind. Anderseits waren der gegenständlichen
Inventaränderungsanzeige so genannte Inventarausscheidungs-Protokolle beigeschlossen.
Der Wert der Zugänge des Jahres 2012 hat sich den Aufzeichnungen
der BFI zufolge auf rd. € 564,3 Tsd. belaufen. Der Betrag setzte sich im
Wesentlichen aus den Anschaffungskosten für ein Tanklöschfahrzeug
in der Höhe von rd. € 413,5 Tsd., für ein Kommandofahrzeug der FF
Mühlau von rd. € 28,8 Tsd. sowie für ein Holzbearbeitungszentrum
(CF 741) von rd. € 18,6 Tsd. zusammen.
Die Durchsicht der (insgesamt 90) Protokolle zeigte, dass im Jahr 2012
unterschiedliche Ge- und Verbrauchsgüter vor allem aufgrund ihres
Alters oder irreparabler Schäden ausgeschieden worden sind.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-8252/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

26