Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.322
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Walter) und 4 Mitarbeitern verfügte. Das zu einer Zeit, als noch der ISO, die IIG usw. noch
nicht ausgegliedert und beim Stadtmagistrat waren.
Aktuell verfügt das Personalamt des Stadbnagistrats über eine Personalamtslelterin und
16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und trotzdem ist es dem Bürgermeister lt. einer Anfragebeantwortung zu einer Anfrage des Gerechten Innsbruck nicht möglich, die genaue Anzahl der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beziffern. Einzig ein 9 ½ Wochen
Urlaub der vor Kurzem eingestellten Personalamtsleiterin ist aufgrund der sogenannten
Rückfallsebenen (nicht nur eine Rückfallsebene) möglich. Für viel Unmut, aber auch Unverständes innerhalb und außerhalb des Stadtmagistrats sorgt
auch die Aussage des Bürgermeisters: ,,,,Sie hat damals beim Einstellungsgespräch klar gesagt, dass sie den Posten nur dann annimmt, wenn sie diese von ihr lange geplante Reise
antreten kann. Es handelt sich also um die Einlösung eines Versprechens."
Dies einerseits, weil der Stadtsenat vor dementsprechender Beschlußfassung über die Bestellung der Personalamtsleitern nicht über das gegenständliche Versprechen informiert
wurde. Wohl deshalb, da ein Versprechen des Bürgermeisters für einen 9 ½ Wochen Urlaub
eine Ablehnung der Bestellung der Personalamtsleiterin zur Folge gehabt hätte.
Andererseits, weil es weder im Stadtmagistrat noch in der Privatwirtschaftlich üblich ist, dass
man einer Bewerberin für eine Arbeitsstelle einen 9 ½ Wochen Urlaub versprechen muss,
nur damit sie die Stelle überhaupt annimmt. Eine derartige Vorgangsweise ist nicht nur arbeitsrechtlich brisant, sondern vor allem unfair und ungerecht allen anderen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des Stadtmagistrats gegenbüber - aber auch all jenen Bewerbern, die sich
für eine Stelle beim Stadtmagistrat der Stadt Innsbruck bewerben wollen. Eine mögliche
Rechtfertigung für dieses Versprechen des Bürgermeisters ergibt sich nur aufgrund mutmaß..
licher beruflicher Unerfahrenheit aufgrund seiner bisherigen beruflichen Laufbahn.
In dieser Stellungnahme gegenüber der Kronen Zeitung vermittelt der Bürgermeister auch
den Eindruck, dass es offensichUich egal sei, ob die Personalamtsleiterin- anwesend ist, oder
nicht! Ob selbiges der Personalamtsleiterin gegenüber fair ist, sei dahingestellt. Ebenso vermittelt der Bürgermeister mit seiner Aussage gegenüber der Kronen Zeitung, dass er sich um
Frau B. als zukünftige Leiterin des Personalamts.aus welchen Gründen auch immer, bemühen musste, und er deshalb den Urlaub von 9 ½ Wochen versprochen hat.
Ungeachtet dessen wurde dem Anfragesteller vom Hörensagen mitgeteilt, dass die Personamtsleiterin nicht entsprechend dem Entlohnungsschema für Vertragsbedienste im öffentlichen Dienst entlohnt werden soll, sondern wesentlich höher. Auch das gilt es selbstverständlich zu hinterfragen, wobei der Fragesteller in der Fragestellung selbt, selbstverständlich auf
den Datenschutz Rücksicht nehmen wird.
1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage haben sie Frau B. (nunmehrige Personalamtsleiterin)
diesen Urlaub von 9,5 Wochen versprochen, und warum haben Sie den Stadtsenat nicht
vorab Ober dieses Versprechen informiert?
2. Finden Sie es gerecht und fair gegenüber allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Stadtmagistrats, jemanden bereits vor Dienstantritt einen 9,5 Wochen Ur1aub zu versprechen, und wenn ja, mit welcher Begründung?
3. Warum haben Sie der Bewerberin Frau B. (nunmehrige Personalamtsleiterin) nicht eindeutig zu .verstehen gegeben, dass ein 9,5 Wochen Urlaub aufgrund geltender Rechtsvorschriften bzw. natürtich auch aus Gründen der Fairness allen anderen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Stadbnagistrats gegenüber, nicht möglich ist?