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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.323

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4. Hat es die Stadt Innsbruck wirklich notwendig, einer Bewerberin, einem Bewerber vor
Dienstantritt einen 9,5 Wochen Urlaub zu versprechen, nur damit die Stelle im Stadtmagistrat
überhaupt angenommen wird?
5. Ist das Stadtmagistrat nach 4 Jahren Bürgermeister Georg Willi tatsächlich mittlerweile so
ein schlechter Dienstgeber, dass man ein derartiges Versprechen abgeben muss (9,5 Wochen Urlaub), damit jemand als Personalamtsleiterin überhaupt tätig wird?
6. Wenn nein (zu Frage 4 und 5), warum hat man sich dann nicht für einen anderen B~werber bzw. eine andere Bewerberin entschieden, deren wichtigste Bedingung für die Annahme
der Stelle(!!!) nicht ein 9,5 Wochen Urlaub ist?
7. Wie kann man überhaupt als Bürgermeister einer zukünftigen Personalamtsleiterin rein
abrechnungstechnisch einen Urlaub versprechen, die noch keine Minute im lnnsbrucker
Stadtmagistrat gearbeitet hat, und gemäß Urlaubsgesetz (Bundesgesetz) noch keinen Urlaubsanspruch hat?
8. Handelt es sich bei dem 9,5 Wochen Urlaub der Personalamtsleiterin um teils unbezahlten
Urlaub, und wenn ja, wer hat den Urlaub genehmigt?
9. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist der Bürgermeister überhaupt berechtigt Urlaube
von allen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, in diesem Fall der Personalamtsleiterin, zu genehmigen?
10. Welche leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stadtmagistrat waren über das
Versprechen des Bürgermeisters Frau B. einen 9.5 Wochen Urlaub zu genehmigen informiert, zumal es der Stadtsenat nicht war?
11. Wann (Monat/Jahr) und bei wem hat die Personalamtsleiterin ihren 9,5 Wochen Urlaub
angemeldet?
12. Wer-vertritt die Personalamtsleiterin während ihrer Abwesenheit konkret? (Bitte um Aufstellung nach Kalenderwochen, zumal man ja davon hoffentlich ausgehen kann, dass die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personalamtes trotz Abwesenheit der Personalamtsleiterin ihren Urlaub in den Sommermonaten konsumieren dürfen und auch werden)
13. In der Stellungnahme gegenüber der Kronen Zeitung sprechen Sie von Rückfallebenen.

Wte viele der Personalamtsleiterin in ihren Befugnissen gleichgestellten Rückfallsebenen im
Personalamt gibt es, und wie konkret setzen sich diese Rückfallsebenen personell zusammen? (Bitte um Nennung von Namen)
14. Ist es richtig, dass die Personalamtsleiterin über dem gesetzlich festgesetzten Entlohnungsschema entlohnt wird?
15. Wenn ja, wurde der Stadtsenat über die Höhe der Entlohnung vor Beschlussfassung
über die Bestellung von Frau 8. darüber informiert bzw. wenn nein, warum nicht?
16. Wer hat das Gehalt der amtierenden Personalchefin Frau 8. berechnet, und wer hat selbiges genehmigt?
17. Ist das Gehalt der amtierenden Personalchefin höher, als das Gehalt ihres Vorgängers,
und wenn ja, mit welcher Begründung?
18. Warum benötigt es im Personalmt aktuell 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. Personalamtsleiterin, währenddessen noch vor wenigen Jahren es nur 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. Personalamtsleiter benötigte, und das obwohl Einrichtungen und Dienstleistun-