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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.324

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gen des Stadbnagistrats damals noch beim Stadtmagistrat waren, und nicht in eigene Gesellschaften ausgegliedert?
19. Wie hoch waren die Personalkosten für das Personalamt 2021 insgesamt?
20. Finden Sie es als Personalreferent und Bürgermeister der Stadt Innsbruck den eigenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Stadbnagistrat gerecht gegenüber, dass einer Personalamtsleiterin, bevor sie überhaupt ihren Dienst antritt, einen Urlaub in der Höhe von 9, 5
Wochen versprochen wird, und wenn ja, mit welcher Begründung?
21 . Wenn nein, mit welcher Begründung?
22. Die 9,5 Wochen Urlaub der Personalamtsleiterin widersprechen dem Urlaubsgesetz
(Bundesgesetz). Wissen Sie das, und wenn ja, warum haben sie Frau B. diesen trotzdem
Ur1aub von 9,5 Wochen versprochen?
23. Als Leiterin des Personalamtes sollte Frau B. über das Urlaubsgesetz Bescheid wissen.
Warum hat sie wider des Urlaubsgesetzes diesen Urlaub beantragt, zumal sie auch eine
gewisse Vorbildfunktion hat?
24. Mit der Genehmigung des Urlaubes von 9,5 Wochen hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Stadtmagistrats ebenso aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes das Recht ebenso
mindesten 9,5 Wochen Urlaub anzumelden. Ein Gegenargument gibt es keines mehr!!!
a) Ist das richtig?
b) Wenn nein, warum ist das nicht richtig?
c) Wie wollen Sie bzw. die zuständigen Abteilungsleiter, die Magistratsdirektorin etc. Mitarb~iterinnen und Mitarbeitern zukünftig Urlaube bis 9,5 Wochen verweigern, wenn selbst die
Personalamtsleiterin unter bereits erwähnten Umständen ein 9,5 Wochen Urlaub genehmigt
wurde.
25. Ist die Personalamtsleiterin unter diesen Umständen überhaupt noch tragbar?
26. Wenn ja, mit welcher Begründung?
27. Haben Sie der neuen Leiterin des Personalamts Frau B. den 9,5 Wochen Urlaub schriftlich versprochen, und wenn ja wann? (Datum)
28. Haben Sie der neuen Leiterin des Personalamts Frau B. den 9,5 Wochen Urlaub mündlich versprochen, und wenn ja wann bzw. gibt es Zeugen für das mündliche Versprechen?
(Datum)
29. Wenn ja, können Sie diese Zeugen gegebenenfalls in einem gemeinderätlichen Ausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit benennen bzw. wenn nein, warum nicht?
30. Im Falle, dass der Dienstvertrag mit der amtierenden Personalamtsleiterin aufgelöst werden muss, aus Gründen der Fairness und Gerechtigkeit der anderen städtischen Mitarbeitern
gegenüber und weiteren Gründen, mit welchen rechtlichen Folgen hat die Stadt Innsbruck zu
rechnen?

Gerald Depaoli, Gemeinderat