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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.161

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11 Handverläge
Handverläge

Im Bereich der Verwaltung und des Fuhrparkwesens der BFI waren
zwei der Handkassenordnung der Stadt Innsbruck entsprechende
Handverläge installiert. Die Kassenverantwortlichen haben dem Amt für
Rechnungswesen mit Datum 23.07.2013 bestätigt, für die mit dem
Handverlag verbundenen Kassengeschäfte einen Betrag in der Höhe
von € 1.100,00 bzw. € 300,00 übernommen zu haben.
Die Verifizierung der Kassenstände zeigte bei einer Kasse eine Übereinstimmung zwischen dem Kassensoll- und Kasseniststand (Verwaltung), bei der anderen Kasse lag der ermittelte Bargeldbestand (Fuhrparkwesen) geringfügig (€ 0,37) über dem errechneten Sollstand.
In Bezug auf die Prüfung der Kassenbelege hielt die Kontrollabteilung
fest, dass über die in der Verwaltung und im Fuhrparkwesen der BFI
installierten Handverläge ausschließlich Ausgaben abgerechnet worden sind, deren Art und Umfang sich nach dem Aufgabengebiet der
beiden Bereiche richtete.

(Neben)Handverlag

Des Weiteren stellte die Kontrollabteilung fest, dass eine zusätzliche
Handkasse in der Amtsleitung der BFI eingerichtet worden ist. Dieser
(Neben)Handverlag diente ausschließlich zur Vereinnahmung von Beträgen, die einerseits aus der Vermietung der betriebseigenen Werkstätten und Werkzeuge an die Mitarbeiter der BFI sowie anderseits aus
den Erträgen im Zusammenhang mit an Dritte erbrachte Leistungen
(Verkauf von Sandsäcken, Bergung von Sachwerten, etc.) resultierten.

Privatarbeitsordnung

Im Zusammenhang mit der Vermietung der betriebseigenen Werkstätte
und Werkzeuge wurde mit Schreiben vom 21.07.2008, ergänzend zur
Dienstanweisung 9699/2008 (Privatarbeitsordnung), ein Abrechnungsmodus für die Benützung der Räumlichkeiten und Ausrüstungsgegenstände (Privatarbeit) erlassen.

Verbuchung
Privatarbeit

Im Rahmen ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass vereinzelt die Einnahmen aus der „Privatarbeit“, nicht – wie vorgesehen – als
Neben- sondern als Leistungserlöse im Buchhaltungsprogramm der
Stadt Innsbruck erfasst worden sind.
In seiner Stellungnahme gab der Amtsleiter bekannt, dass die fälschlicherweise unter den Leistungserlösen ausgewiesenen Nebenerlöse
korrigiert und auf die richtige Vp. gebucht worden sind.

Aufzeichnungen
Privatarbeit

Zudem zeigte die Einschau in die diesbezügliche Belegsammlung,
dass in einem Fall die Summe der bezahlten Mietzinse nicht mit dem
durch die BFI zur Überweisung angeordneten Betrag übereinstimmte.
Hierzu hat die Kontrollabteilung allerdings bemerkt, dass sich die Differenz dabei auf ein marginales Ausmaß von € 2,00 belaufen hat.

Versicherungssumme
Handverläge

Anlässlich der Einschau in das Handkassenwesen wurde weiters festgestellt, dass auf Befragen der Kontrollabteilung die Kassenverantwortlichen i.d.R. keine Auskunft über die Höhe der Versicherungssumme
des ihnen anvertrauten Handverlages geben konnten. Dieser Umstand
ist u.a. auch darauf zurückzuführen, dass, von wenigen Ausnahmen

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Zl. KA-8252/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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