Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 08-2023-07-24-GR-Protokoll-Sonder.pdf

- S.13

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beitspreis um 156,93 % erhöht wird, nämlich auf € 0,2508 pro kWh. Im April haben
die Kunden ein Schreiben erhalten, dass sie
einen neuen Vertrag unterzeichnen sollen.
Dafür würden sie einen Bonus von € 0,024
pro kWh bekommen. Das Angebot hätte bis
30.06.2023 gegolten.
Ich kann mich noch genau erinnern: Ich haben das Schreiben auch bekommen und
mich gefragt, was ich tun soll. Da liest man
dann, wie in der letzten Sitzung des Gemeinderates schon gesagt wurde, dass
auch Juristen den Brief nicht verstanden haben, weil es in einem Deutsch abgefasst
wurde, das für Laien schwer zu lesen ist.
Leider hat man die Hilferufe der Kundinnen
und Kunden nicht gehört. Die Kammer für
Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK) hat
sich dann sehr stark dafür eingesetzt, dass
die Menschen endlich verstehen, was der
Inhalt des neuen Vertrages ist. Zum einen
geht es um die Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) und einmal um den Strompreis.
Die Leute wissen ja gar nicht, ob das überhaupt zusammengehört. Was passiert einem als Stammkunde? Was passiert einem
als Neukunde? Was ist überhaupt der Hintergrund?
Daher möchte ich mich der Frage von
GR Depaoli anschließen, weil auch ich
gerne detailliert wissen möchte, was der
Nutzen beziehungsweise der Vorteil für die
Kunden gegenüber dem Altvertrag ist? (Beifall)
Ich bin gespannt, was dabei herauskommt,
denn eigenartigerweise sagen viele, dass
man beim Altvertrag bleiben sollte. Er war
gut und die rechtlichen Regelungen waren
sehr kundenfreundlich.
Ich komme nun zum Hauptpunkt. Wie gesagt, im April 2023 war die Rede von
€ 0,024 pro kWh Aktionsbonus für den Umstieg. Dann sind wahrscheinlich keine oder
nur sehr wenige Neuverträge abgeschlossen worden. Da bin ich mir sehr sicher,
denn die Überzeugungskraft war sehr gering. Nun zieht man plötzlich nach und verkauft es als große Strompreisreduktion.
Entschuldigung, um eine Strompreisreduktion handelt es sich, wenn sie auch Bestandskunden bekommen. Aber was bekommen Stammkunden? Für sie gilt diese
Preisreduktion nicht! Da wird dann schnell
(Sonder-)GR-Sitzung 24.07.2023

ein TIWAG- bzw. IKB-Bonus darübergelegt.
Bei der TIWAG sind es € 0,03 pro kWh. Damit sind wir schon beim nächsten Punkt! In
Summe sind wir nun bei einer Vergünstigung für Neukunden von € 0,0624 pro kWh.
Mich würde interessieren, wer das finanziert. Es ist keine echte Strompreisreduktion, denn am Markt hat man dafür ja keinen
günstigeren Preis erzielt.
Wer finanziert diese € 0,0624 pro kWh? Das
würde mich schon interessieren! Bezahlt
das der Steuerzahler, die Stadt Innsbruck oder das Land Tirol, weil weniger Dividende
ausgeschüttet wird? Wer kommt für diesen
Bonus auf? Ich habe dazu noch keine Antwort bekommen. Wenn es eine echte
Strompreisreduktion wäre, die aufgrund der
sinkenden Preise am Strommarkt erfolgt,
müsste das auch Bestandskunden betreffen.
Da darf ich auf den § 80 aus den Allgemeinden Lieferbedingungen, der heute schon erwähnt wurde, hinweisen. Es steht da klar,
dass bei Wegfall des Umstandes der Entgelterhöhung auch Entgeltreduzierungen zu
machen sind. So lese ich das. Wenn Sie
von einer Strompreisreduktion sprechen, erwarte ich mir, dass diese auch die Bestandskunden betrifft. Was macht die IKB,
für die es schon schwierig ist, weil das Vertrauen der Kunden gesunken ist? Mit dieser
Aktion sackt das Vertrauen noch weiter in
den Keller!
Wenn man dann liest, dass man Neukunden auffangen musste, weil sie von anderen
Energieversorgern gekündigt wurden,
würde mich interessieren, wie viele Kunden
die IKB aufgrund anderer Energieversorger
verloren hat? Ich glaube nicht, dass das so
viele waren. Der Großteil der Kunden der
IKB ist sehr treu, weil die IKB bisher immer
ein verlässlicher Lieferant der Produkte war,
die sie verkauft. Das schätzen die Leute.
Man muss aber nicht immer applaudieren.
Dass Kunden bei einem Lieferanten bleiben, die Verträge aufrechterhalten, ist als
Dank zu werten. Man nennt es Kundentreue! Da dürfen sich Bestandskunden, die
über viele Jahre treu waren, auch einmal
beschweren, wenn zwei Klassen eingeführt
werden. Nichts anderes ist das!
Jetzt reden wir schon in der Krankenversorgung über Zwei-Klassen-Medizin, nun ma-