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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 08-2023-07-24-GR-Protokoll-Sonder.pdf

- S.15

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- 905 -

Richtung dieser Fragen geht. Daher möchte
ich gleich mit der Beantwortung der ersten
Frage beginnen: "Vorarlberger Illwerke AG
(VKW), Senkung um 30 %" wurde vor einigen Wochen in den Medien kommuniziert.
Die VKW hat eine Preissenkung vorgenommen bzw. einen ursprünglichen Preis von
€ 0,24 pro kWh angeboten. Sie hat durch einen Landeszuschuss den Preis um € 0,03
pro kWh reduziert und in weiterer Folge
eine Preissenkung, die für den Herbst geplant war, jetzt auf 01.07.2023 vorgezogen.
Das heißt, es ist so, wie es in den Medien
angekündigt wurde.
Was ist nun der Unterschied zwischen Altund Neuvertrag? Heute ist der Stichtag für
die Preiserhöhung auf € 0,2508 pro kWh.
Das wurde im Juni 2023 kommuniziert. Man
hat die maßgeblichen Umstände in einem
zweiten Schreiben, von dem wir heute nicht
viel gesprochen haben, dargelegt. Es wurde
auch in einer Grafik vereinfacht dargestellt,
was dazu geführt hat, dass die Preise gestiegen sind. Man sieht, dass die externen
Beschaffungskosten der wesentliche Preistreiber sind, weil wir letztendlich für die Versorgung der KundInnen der IKB und der TIWAG Energie zukaufen müssen. Wir sahen
es in der Präsentation, die Preise sind extrem gestiegen.
Zusätzlich hat man den KundInnen, die den
Neuvertrag nicht unterschreiben müssen,
die Möglichkeit gegeben, im Bestandskundenvertrag zu bleiben. Die Preisanpassung
erfolgte natürlich aufgrund der maßgeblichen Umstände, wie es im Gesetzestext § 80 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) - heißt. Das haben wir
heute schon gehört. In diesem Paragraphen
ist alles genau beschrieben. Es ist sozusagen die Krux an dieser Geschichte, dass die
Formulierung, wie eine Preisanpassung erfolgt, sehr schwammig ist.
Im Prinzip beschert sie uns die Situation für
die Energiewirtschaft in ganz Österreich.
Das ist kein TIWAG- oder IKB-Spezifikum.
Preisanpassungen sind derzeit nur mit einem sehr hohen rechtlichen Risiko möglich.
Aber natürlich machen wir sie. Es werden
auch wieder Preissenkungen kommen, basierend auf dem § 80 ElWOG, jedoch mit einer großen Preisunsicherheit.
Das ist der Grund, warum die TIWAG und
auch andere Energieversorger quer durch
(Sonder-)GR-Sitzung 24.07.2023

Österreich Neuverträge anbieten. Damit
wird das rechtliche Risiko minimiert, sowohl
für die Unternehmen als auch für die KundInnen. Letztendlich sind es die Altverträge,
die unter Klagsdrohung stehen. Die Preisanpassung 2022 wurde von der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK) geklagt. Bei der jetzigen Preisanpassung werden wir sehen, ob eine Klage folgt. Angekündigt wurde sie. Letztendlich bedeuten
die Altverträge also eine rechtliche Unsicherheit.
Entsprechend ist auch keine Anpassung
außerhalb des gesetzlichen Rahmens möglich. Das heißt, wir werden eine Preissenkung, wenn sie möglich ist, Anfang nächsten Jahres durchführen. Das wird, wie vorher erwähnt, im Herbst überprüft und beruht
auf § 80 ElWOG, so wie es im Gesetz steht.
Aber mehr ist da nicht möglich.
Mit einem Neuvertrag, wie man ihn auch
von anderen Branchen wie Telekommunikation vielfach kennt, kann man auch außerhalb des Vertrages einen Abschlussbonus
erhalten. Da haben wir die Möglichkeit, die
Preise zu reduzieren. Natürlich geht das zu
Lasten des Ergebnisses. Das ist auch ganz
klar kommuniziert. Solche Aktionen finanzieren sich nicht von selbst. Finanziert und
kalkuliert sind die Preise nach § 80 ElWOG.
Dieser Preis von € 0,209 pro kWh ist die
Basis, die wir unseren KundInnen verrechnen müssen bzw. können.
Preissenkungen können wir weitergeben,
aber natürlich geht das immer auf Kosten
des Ergebnisses. Entsprechend werden
auch andere Faktoren, wie eine Marche etc.
auf ein Minimum reduziert. Das haben sowohl IKB als auch TIWAG sowie viele andere Landesenergieversorger gemacht, weil
das die einzige rechtliche Möglichkeit ist,
Preisvorteile weiterzugeben. Anderenfalls
haben wir im Prinzip Stillstand. Da appelliere ich, wie vorher auch schon erwähnt, an
den Gesetzgeber, damit dieses Preisanpassungsprozedere im Gesetz klarer definiert
wird. Das wurde in der Telekommunikationsbranche schon vor vielen Jahren gemacht.
Solange diese rechtliche Unsicherheit besteht, haben wir bestimmte Rahmenbedingungen einzuhalten. Diese sind sowohl für
uns, die Energiewirtschaft, als auch für die