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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 08-2023-07-24-GR-Protokoll-Sonder.pdf

- S.37

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- 927 -

Herr Bürgermeister kann dann in Erfahrung
bringen und uns mitteilen, wie dieser Preis
kalkuliert wurde. Wir können versuchen,
durch politische Beschlüsse dem Ganzen
soweit entgegenzuwirken, dass der Strompreis für die Leute wirklich sinkt.
Was StR Federspiel gesagt hat, war auch
sehr klug. So gut wie alle haben heute das
Bekenntnis abgelegt, dass wir den InnsbruckerInnen helfen wollen. Wer schnell hilft,
hilft doppelt, hat einmal ein Politiker gesagt.
Das sollten wir jetzt machen, denn wir können nicht rausgehen und sagen, wir haben
darüber geredet - populistisches Schaulaufen wurde das heute schon von GR Mag.
Plach genannt.
(StRin Mag.a Mayr: Das ist dann erst im November.)
Das geht einfach nicht früher. Wenn heute
die Annahme des Antrages beschlossen
wird, dann können wir Oktober darüber diskutieren. Wenn die Einbringung des Antrages heute keine Mehrheit findet, müssten
wir ihn im Oktober einreichen. Wenn wir den
Antrag heute beschließen, dann hätten wir
einen Monat gewonnen. (Unruhe im Saal)
Ich ersuche alle anwesenden MandatarInnen sich wirklich intensiv dafür einzusetzen,
dass wir den Strompreis einigermaßen senken können. Zum Schluss bitte ich nochmals, uns von Seiten der IKB oder der TIWAG verständlich zu erläutern, wer diese
Boni-Zahlungen für einen günstigeren Tarif
der NeukundInnen trägt. Sind das die SteuerzahlerInnen, jene AltkundInnen, die mehr
bezahlen oder wird das Geld aus der Aktiengesellschaft genommen, was ich mir aber
nicht vorstellen kann? Was ich auch noch
nicht weiß, welchen Vorteil definitiv der/die
StromanbieterIn hat, wenn man diesen Vertrag unterschreibt.
Nun komme ich aber zum Schluss. Ich bedanke mich herzlich bei den MitarbeiterInnen von TIWAG und IKB. Ich war mittlerweile schon drei Mal bei der Strompreisberatung und kann nur sagen, dass man dort
äußerst zuvorkommend behandelt wird.
Also ein großes Lob an die MitarbeiterInnen, die mit den KundInnen arbeiten. Sie
machen das wirklich sehr gut. Das gehört
auch einmal gesagt, denn mit diesen Aktionen fallen IKB und TIWAG gelegentlich in
Misskredit. Da muss man festhalten, das
(Sonder-)GR-Sitzung 24.07.2023

betrifft den Vorstand aber sicher nicht für
die meisten MitarbeiterInnen. Dankeschön!
GRin Ringler, BA: Der Großteil hat sich
vielleicht schon erledigt. Ich möchte mich für
die Beantwortung der Fragen bedanken und
festhalten, dass auf direkt an den Bürgermeister gestellte Fragen zum Großteil nicht
eingegangen wurde. Das kann man aber
beispielsweise in Form von Anfragen noch
erledigen.
Ich stelle den
Antrag auf Schluss der Debatte.
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Kunst,
Bgm.-Stellv. Lassenberger, GR DI Schweiger und GR Pichler, 4 Stimmen)
Der Antrag auf Schluss der Debatte wird angenommen.
Mag Nagele: Was hat sich geändert, warum haben wir eine Anpassung der ALBs
vorgenommen? Das lässt sich relativ
schnell erklären. Wir haben im Frühjahr 2023 die Situation vorgefunden, dass
es ein Gutachten der Kammer für Arbeiter
und Angestellte für Tirol (AK) gab. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren gegen
die Verbund AG, mit dem die Strompreisregelung unter Kritik geraten ist. Der Österreichische Strompreisindex (ÖSPI) ist von uns
nicht beeinflussbar, allen zugänglich, neutral und ein Strompreisindex, der geeignet
erscheint, die Strompreise anzupassen.
Das war auch das Erkenntnis des Obersten
Gerichtshofs (OGH) auf Basis des Urteils
aus dem Jahr 2021. Dieses haben wir dann
umgesetzt. Im Jahr 2023 mussten wir auf
Basis des Erkenntnisses, wonach der ÖSPI
doch nicht geeignet erscheint, wieder eine
Kehrtwende machen. Das war der Grund.
Wir haben uns dazu verpflichtet, in unseren
ALBs die Basis für Preisanpassungen aufzunehmen. Wir haben heute schon gehört,
hätten wir auf Basis des ÖSPI die Preise
zum 01.06.2023 angepasst, wären wir auf
einen Bruttopreis vom mehr als € 0,34 pro
kWh gekommen. Damit wir das verhindern
konnten, haben wir auf Basis des letzten Erkenntnisses des OGH sofort reagiert, bei TIWAG und IKB die ALBs angepasst sowie
den ÖSPI gestrichen. Das ist die zentrale
Änderung. Als Basis für die Preisanpassung
wird der Gesetzestext, wie er im ElWOG