Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.166
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Einnahmen Kantine
Im Zuge der im Jahr 2005 begonnenen Sanierung des Amtsgebäudes
Hunoldstraße 17/17a wurde u.a. auch der Kantinenbereich der BFI
erneuert. Mit der Führung der Kantine werden Mitarbeiter des laufenden Branddienstes betraut. Die von den Mitarbeitern erworbenen Getränke und Imbisse werden vor Ort bezahlt und verbleiben diese Einnahmen in der eigens eingerichteten „Handkasse Kantine“.
Verpflegungskosten, die bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben
angefallen sind, wurden auf Anordnung der Führungskräfte (Feuerwehrkommandant, Bereitschaftsoffiziere und Verwalter) vorerst in
einem so genannten „Kommandobuch“ erfasst und in weiterer Folge
der Stadt Innsbruck in Rechnung gestellt. Letzten Endes sind die betreffenden Ausgaben von der Gebietskörperschaft getragen und auf der
Vp. 1/162010-728000 – Berufsfeuerwehr/Entgelte für sonstige Leistungen verbucht worden. Die der Stadt Innsbruck in den Jahren 2003 bis
2013 verrechneten Aufwendungen haben insgesamt € 27.100,04 betragen.
Die Kostenersätze der Stadt Innsbruck sind bis zum 10.04.2013 auf ein
Subkonto des damaligen Kassiers der DPV 7 überwiesen worden. Diesem Konto wurden lt. Aussage des seinerzeitigen Kontoinhabers regelmäßig verschieden hohe Beträge entnommen und in die Handkasse
der „Mannschaftskasse“ einbezahlt. Das in Rede stehende Bankkonto
wurde mit Valuta 09.04.2013 aufgelöst und ist das zu diesem Stichtag
bestehende Guthaben in der Höhe von € 859,52 von der DPV 7 übernommen worden. Seither sind der Stadt Innsbruck keine weiteren Verpflegungskosten verrechnet worden.
Im Zusammenhang mit der Kalkulation der Verkaufspreise hielt die
Kontrollabteilung fest, dass es sich bei den ausgewiesenen Beträgen
um Einkaufspreise handelt, die um unterschiedliche Kalkulationsaufschläge erhöht worden sind. Die Einnahmen aus der Handelsspanne
kam den Mitarbeitern der BFI zur Pflege ihrer Kameradschaft zugute.
Aus Gründen der Transparenz hat die Kontrollabteilung empfohlen, die
in diesem Kapitel angeführten Verpflegungs- bzw. Bewirtungskosten
über die im Rechnungskreis der Stadt Innsbruck vorgesehene, unter
dem TA 162010 – Berufsfeuerwehr jedoch neu zu eröffnende
Vp. 723000 – Amtspauschalien und Repräsentationsausgaben abzuwickeln.
Kostenersätze
Stadt Innsbruck
Des Weiteren zeigte die Einschau, dass der Stadt Innsbruck von der
BFI Lebensmittel und Getränke (Labemittel) verrechnet worden sind,
die für verschiedene Veranstaltungen (Bezirksübungen, Bezirksfeuerwehrtag, Schulungen, Sitzungen, etc.), für die Verpflegung nach erfolgreich abgeschlossenen Einsätzen sowie für Weihnachtsfeiern usw.
beschafft oder der Kantine entnommen worden sind. Die Labemittel
wurden (unentgeltlich) an die Mitarbeiter der städtischen Dienststelle
sowie an Mitglieder von FF, des BFV sowie des LFV ausgegeben.
Auch diese Kostenersätze (2003 bis 2013: € 26.121,47) wurden auf
das bereits angesprochene Subkonto des ehemaligen Kassiers überwiesen. Im Wesentlichen handelte es sich bei den in Rechnung gestellten Beträgen um die Rückvergütung des Einkaufspreises zzgl. eines
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Zl. KA-8252/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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