Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.167

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Kalkulationsaufschlages. Die Erträge aus dem Handelsaufschlag stellten abermals (außerplanmäßige) Einnahmen bzw. frei verfügbare Mittel
für die „Mannschaftskasse“ der BFI dar
Spenden

Die Durchsicht der Prüfungsunterlagen zeigte, dass die BFI von verschiedenen Unternehmen und Privatpersonen finanziell unterstützt
worden ist. Vom 10.04.2003 bis zum 21.06.2013 sind 65 Zuwendungen
in der Höhe von insgesamt € 11.904,75 eingegangen, die im Kassabuch als Spenden bezeichnet worden sind.
Die Höhe der Einzelspenden lag bei 45 Zuwendungen, d.s. rd. 69,0 %
der Spender, in einer Bandbreite von € 5,00 bis € 150,00, weitere
17 Spender oder rd. 26,0 % haben der BFI einen Geldbetrag zwischen
€ 200,00 und € 500,00 zukommen lassen. Im Jahr 2010 haben sowohl
der LFV als auch der BFV einen Betrag von je € 1.500,00 für den Ankauf einer Kaffeemaschine (für die Kantine) gespendet. Außerdem erhielt die BFI im Jahr 2008 von einem Unternehmen des Gastronomiegewerbes eine Spende von € 1.000,00. Sämtliche im Kassabuch erfassten Spenden gingen in das Vermögen der „Mannschaftskasse“
über und dienten der DPV in weitere Folge vorwiegend zur Bedeckung
der Ausgaben in Bezug auf die Kameradschaftspflege.
Im Zusammenhang mit dem Empfang von Spendengeldern hat die
Kontrollabteilung empfohlen, grundsätzlich abzuklären, inwieweit die
Entgegennahme dieser Mittel im Widerspruch mit der sich zur Zeit von
der Magistratsdirektion in Ausarbeitung befindlichen Verhaltensrichtlinie
(„Compliance“) für die ordnungsgemäße Dienstausübung steht. Laut
erhaltener Auskunft der Magistratsdirektion sollte die eben angesprochene Verhaltensrichtlinie mit Jahresbeginn 2014 in Kraft treten.
Gemäß Stellungnahme des Amtes „Betriebsfeuerwehr“ werde auf jeden Fall die Verhaltensrichtlinie des Magistrats Innsbrucks abgewartet
und in weiterer Folge im Zusammenhang mit allfälligen Spenden eine
Vorgangsweise mit der Abteilungsleitung festgelegt.
12.1.2 Sparbuch I

Einlagenstand
Sparbuch I

Bei diesem Sparkonto handelt es sich um ein identifiziertes Losungswort-Sparbuch, welches am 11.04.2003 mit der Bezeichnung „Kameradschaftskasse/BFI“ und einem Saldoübertrag in der Höhe von
€ 4.428,24 eröffnet worden ist. Die Durchsicht dieses Sparbuches zeigte, dass am 22.03.2010 letztmalig eine Abhebung getätigt worden ist.
Zum Prüfungszeitpunkt Juli 2013 wies das vorgelegte Sparbuch ein
Guthaben von € 10.949,39 aus. Hiezu hat die Kontrollabteilung allerdings angemerkt, dass in diesem Betrag weder die seit dem Jahr 2010
erwirtschafteten Zinserträge noch die für diesen Zeitraum angefallene
KESt enthalten sind.
12.1.3 Sparbuch II

Einlagenstand
Sparbuch II

Das von der BFI auch als „Schicksal-Sparbuch“ bezeichnete Sparbuch
ist ein nicht identifiziertes, anonymes Sparbuch. Es wurde bereits am
14.08.1997 mit einer Einlage von ATS 101.000,00 bzw. € 7.339,96 eröffnet und trägt die Bezeichnung „Kameradschaftskasse B-Zug“.

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Zl. KA-8252/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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