Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.170

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(zu Punkt 25.)
Zl. KA-10200/2013
BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG
VON TEILBEREICHEN DES HOCHWASSERSCHUTZPROJEKTES
AN INN- UND SILLMÜNDUNG
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen des
Hochwasserschutzprojektes an Inn- und Sillmündung eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 13.02.2014 dem Gemeinderat
folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 14.11.2013, Zl. KA-10200/2013,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz

Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) u. a. auch beauftragt, die Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen.
Die Prüfung durch die Kontrollabteilung hat sich auf die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit sowie auf die ziffernmäßige
Richtigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung zu erstrecken.
In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages hat die Kontrollabteilung eine stichprobenartige Einschau in Teilbereiche des Hochwasserschutzprojektes am Inn und an der Sillmündung inkl. der Errichtung
einer Radfahrer- und Fußgängerbrücke über die Sill, des Baus eines
Bootshauses und der Herstellung von Spiel- und Erholungsflächen am
Gelände des ehemaligen Lodenareals durchgeführt.

Prüfungsgegenstand

Die Einschau erfolgte inhaltlich mit Fokus auf die Themengebiete:






Projekthistorie und Beschlussfassungen
Bewilligungen und Erlässe
Baudurchführung
Kostenabrechnung und -kontrolle
Kostenbedeckung und finanzielle Förderungen

Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert wurden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 52 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren
ist durchgeführt worden.

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Zl. KA-10200/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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