Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.32

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7.

IV 7867/2009

2.

Evangelische Pfarrgemeinde A.
u. H. B. Innsbruck-Christuskirche, Fenstersanierung RichardWagner-Straße 4, Förderungsansuchen nach dem Tiroler Stadtund Ortsbildschutzgesetz (SOG)
2003

Dies unter der Bedingung, dass die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) einen Gesellschafterzuschuss
bzw. eine Stammeinlage an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) bzw. Innbus
regionalverkehr GmbH in der Gesamthöhe von mindestens
€ 3.300.000,-- leistet.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 1.7.2009:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG),
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes RichardWagner-Straße 4, der Evangelischen
Pfarrgemeinde A. u. H. B. InnsbruckChristuskirche, für die Fenstersanierung
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 25.290,--.

3.

Die Stadt Innsbruck nimmt das Konzept mit der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) als Verkehrskoordinator und
den beiden Gesellschaften Innbus
GesmbH bzw. Innbus regionalverkehr
GmbH als Busverkehrsunternehmen
für den städtischen bzw. regionalen
Personenverkehrsdienst zustimmend
zur Kenntnis.

4.

Sämtliche Kosten der Vertragserrichtung, Beurkundung etc. gehen zu
Lasten der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB).

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

8.

IV 8305/2009
Stadtgemeinde Innsbruck,
Verkauf der Gesellschaftsanteile
der Innbus GesmbH an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
bzw. Umstrukturierung der Innbus GesmbH

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger referiert
den Antrag des Stadtsenates vom
1.7.2009:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt dem
Verkauf des gesamten 45 %-Anteiles
der Innbus GesmbH (Stammkapitalanteil von € 2.700.000,--) an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) in Höhe des
Nennwertes von € 2.700.000,-- zu.
Dies unter der Bedingung, dass die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) ihre gesamten Anteile (55 %
bzw. € 3.300.000,-- des Stammkapitals) der Innbus GesmbH an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) überträgt.

GR-Sitzung 9.7.2009

Gleichzeitig wird der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) ein Gesellschafterzuschuss in der Höhe von
€ 2.700.000,-- gewährt.

Der Hintergrund der Geschichte ist, dass
seitens der Europäischen Union (EU) jetzt
doch zur Kenntnis genommen wurde, dass
die Gemeinden und kommunalen Einrichtungen selbst Verkehrsbetriebe betreiben
sollten. Es können nicht alle Linien auf
dem Markt ausgeschrieben werden, weil
hier mangels Erträge oder Gewinne das
Interesse nicht gegeben ist bzw. zum Teil
einfach nicht die entsprechende Kapazität
vorhanden wäre.
Grundsätzlich ist es aber notwendig, dass
das Betriebe sind, die im unmittelbaren
Einfluss der Gemeinde sein müssen. Um
einerseits den EU-Vorgaben zu entsprechen und andererseits im Querverbund
eine steuerliche Optimierung vornehmen
zu können, ist es notwendig, dass wir die
Anteile von der Stadt Innsbruck an die
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) umschichten.