Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.33
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Es ist so, dass für den Regionalverkehr
eine eigene Gesellschaft gegründet
werden muss, weil die Innbus GesmbH
nur mehr innerhalb der Stadt ihre Leistungen erbringen darf, um nicht EU-rechtliche
Probleme zu bekommen.
GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung! Ich
möchte gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
(AVG) meine Befangenheit erklären. Ich
war an der Vorbereitung der Beschlussunterlagen sehr intensiv beteiligt und das
genügt, um den Anschein der Befangenheit zu erwecken. Deswegen möchte ich
gemäß § 23 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 während dieses
Tagesordnungspunktes den Saal verlassen und nicht an der Diskussion teilnehmen. Sollten Auskünfte von Seiten des
Gemeinderates gewünscht sein, stehe ich
zur Verfügung.
9.
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), Freifahrt für Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren in
den Sommerferien, Zuschuss
seitens der Stadtgemeinde Innsbruck
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger referiert
den Antrag des Stadtsenates vom
8.7.2009:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
einem Zuschuss an die Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) in der Höhe von maximal € 90.000,-- zur Finanzierung der
Freifahrten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in den Sommerferien 2009 zu.
2.
Gleichzeitig wird ein Nachtragskredit
auf der Vp. 1/875000-755130, Laufende Transferzahlung - Betriebsabgang, in der Höhe von € 90.000,-genehmigt.
3.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird mit der finanziellen Abwicklung beauftragt.
GR Mag. Fritz verlässt bis zur Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes
den Plenarsaal.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich
denke, das ist wichtig, da sehr intensive
Vorbereitungsarbeiten durch GR
Mag. Fritz in anderer Funktion erfolgt sind.
GR Mag. Kogler: Ich möchte für unsere
Fraktion Stimmenthaltung anmelden. Es
gibt Übergangsfristen bis zum Jahr 2019
und ich sehe überhaupt keine Dringlichkeit, dass man hier unbedingt eine
Umschichtung vornehmen muss. Es ist ein
so umfangreiches Konvolut, sodass ich in
der Kürze der Zeit nicht ganz schlau
daraus wurde. Ich möchte daher nicht
etwas beschließen, was ich im Vorhinein
nicht genau durchleuchtet habe.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung 2 Liberales Innsbruck und in Abwesenheit von GR Mag. Fritz wegen Befangenheit):
Der Antrag des Stadtsenates vom
1.7.2009 (Seite 477) wird angenommen.
IV 9178/2009
Im letzten Jahr hat es diese Kinderfreifahrt
gegeben. Dieses Begehren wurde auch
für heuer wieder angemeldet; allerdings
relativ spät. Das Land Tirol hat den Beitrag
gegenüber der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
gekürzt.
Aus wirtschaftlicher Sicht haben die
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) gemeint,
dass sie das nur akzeptieren können,
wenn die Differenz des Ertragsausfalles
von der Stadtgemeinde Innsbruck
übernommen wird.
Ursprünglich war die Berechnung so, dass
dieser Betrag € 135.000,-- ausgemacht
hätte. Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer
hat diesbezüglich Gespräche geführt und
man hat sich geeinigt, dass die Stadt
Innsbruck € 90.000,-- gewährt.
StR Kaufmann: Ich möchte mich als
Familien-Stadtrat ganz persönlich bei
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer für
dieses hervorragende Ergebnis in der
GR-Sitzung 9.7.2009