Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.61
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- 506 -
GR Gruber referiert die Anträge des
Verkehrsausschusses vom 1.7.2009:
17.
Verkehrsmaßnahmen
17.5
II SV-279/2009
Maria-Theresien-Straße; Neuverordnung der Fußgängerzone und
Aufhebung eines Halte- und
Parkverbotes
GR Federspiel: Ich ersuche um getrennte
Abstimmung zu Punkt 5., weil eine
Fußgängerzone eine Zone für FußgängerInnen und nicht für RadfahrerInnen ist.
GR Kunst: Ich möchte zu Punkt 5.
folgenden Abänderungsantrag stellen.
Der Gemeinderat möge beschließen:
In der Maria-Theresien-Straße werden
folgende Verkehrsbeschränkungen
erlassen: "Fußgängerzone" von 10.30 Uhr
bis 6.00 Uhr, Zufahrt für Taxi gestattet, im
Bereich zwischen dem Markt- bzw. Burggraben und der Anichstraße.
Kunst e. h.
Unserer Meinung nach ist eine Fußgängerzone für FußgängerInnen da. Eine
Fahrerlaubnis für RadfahrerInnen ist für
uns einfach zu gefährlich. Es ist eine
schöne, neu ausgebaute Straße. Es
kommen dann die Lokale mit den Gastgärten, welche weiter in den Straßenbereich
hineingehen. Dadurch kommen viel mehr
Leute in die Maria-Theresien-Straße und
dazwischen sollen dann die RadfahrerInnen durchflitzen. Das ist viel zu gefährlich
und die FußgängerInnen gehören
geschützt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf
darauf hinweisen, dass in der Altstadt
Radfahrverbot herrscht. Dort fahren die
RadfahrerInnen trotzdem nicht immer
entsprechend zurückhaltend. Ich glaube,
auch einmal StRin Mag.a Schwarzl
gesehen zu haben.
Wenn die Leute langsam fahren würden,
wäre es akzeptabel. Prinzipiell ist es aber
nicht überwachbar. Das möchte ich nur
nebenbei anmerken. Wenn die Leute ein
wenig Rücksicht nehmen, dann geht es
GR-Sitzung 9.7.2009
eigentlich gut. Leider gibt es doch immer
wieder Rowdies.
GR Gruber: Ich möchte noch eine
Anmerkung zum Abänderungsantrag von
GR Kunst machen. Der Antrag selbst
bezieht sich nicht auf die Einführung der
Fußgängerzone bzw. auf das Radfahrverbot. Es geht hier lediglich um eine
geringfügige Veränderung der derzeit
verordneten Verkehrsregelungen, nämlich
die Aufhebung der Ausnahme für den
öffentlichen Verkehr von der Fußgängerzone, da künftig keine Linien mehr durch
die nördliche Maria-Theresien-Straße
geführt werden, sowie die Aufhebung der
ostseitigen Halte- und Parkverbote im
Bereich Anichstraße - Tyrolia, welches zur
Freihaltung der Gleistrasse erforderlich
war.
Ich weiß nicht, ob daher der Abänderungsantrag so zulässig ist. Auf der
anderen Seite werden die künftigen
Maßnahmen, was die Maria-TheresienStraße während und nach der Baustellenzeit anbelangt, noch oft im Gemeinderat
debattiert.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
lasse diesen Abänderungsantrag schon
zu, denn der Gemeinderat soll sich
darüber eine politische Meinung bilden.
Mehrheitsbeschluss (gegen 2 FPÖ und
2 FREI; 4 Stimmen):
Der Abänderungsantrag von GR Kunst
(linke Spalte) wird abgelehnt.
Beschluss (einstimmig):
Der Punkt 5., Maria-Theresien-Straße;
Neuverordnung der Fußgängerzone und
Aufhebung eines Halte- und Parkverbotes,
wird angenommen.
Beschluss (einstimmig):
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden gemäß Beilage unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen
genehmigt.