Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.62

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- 507 -

GR Dr. Schuchter referiert den Antrag
des Rechts- Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 19.5.2009:

18.

19.

Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA - B11,
Höttinger Au, Bereich zwischen
Tiergartenstraße (ab Hausnr.
104), Steinbockweg und Fürstenweg (ab Hausnr. 173a), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006

I Präs. 398e/2008
I-OEF 106/2009
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck zum Schutze der städtischen Parkanlagen (Parkordnung) geändert wird
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Spielplatzordnung geändert wird
(Nachträgliche Beschlussfassung des Punktes 5. der Amtsvorlage)

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf
erwähnen, dass in der Sitzung des
Gemeinderates am 18.6.2009 bei der
Park- bzw. Spielplatzordnung übersehen
wurde, den Punkt 5. der Amtsvorlage zu
beschließen. Dies soll hiermit nachgeholt
werden.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Der
Beschluss, der jetzt gefasst werden soll,
lautet folgendermaßen:
Beschluss (einstimmig):
Nach Ablauf des Sommers 2010 soll auf
Basis von Berichten der zuständigen
Fachdienststellen des Stadtmagistrates
Innsbruck eine Evaluierung der entsprechend den Punkten 2. und 3. beschlossenen Regelungen erfolgen und insofern
dem Gemeinderat durch die Mag.-Abt. I,
Präsidialangelegenheiten, berichtet
werden.
Es war ein Versehen, dass dieser Punkt in
der letzten Sitzung des Gemeinderates
nicht beschlossen wurde.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 25.6.2009 und
8.7.2009:

GR-Sitzung 9.7.2009

III 9067/2009

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
25.6.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA - B11,
Höttinger Au, Bereich zwischen Tiergartenstraße (ab Hausnr. 104), Steinbockweg
und Fürstenweg (ab Hausnr. 173a),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006 wird
beschlossen.

20.

III 9068/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B11/1,
Höttinger Au, Bereich zwischen
Tiergartenstraße (ab Hausnr. 104), Steinbockweg und Fürstenweg (ab Hausnr. 173a), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
25.6.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B11/1,
Höttinger Au, Bereich zwischen Tiergartenstraße (ab Hausnr. 104), Steinbockweg
und Fürstenweg (ab Hausnr. 173a),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.