Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.64

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25.

III 9074/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B7/3,
Höttinger Au, Bereich zwischen
Steinbockweg, Tiergartenstraße,
Rehgasse und Mitterweg sowie
die Gpn. 1807/1, 1807/2, 1807/3
und 3690/3, alle KG Hötting, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
25.6.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B7/3,
Höttinger Au, Bereich zwischen Steinbockweg, Tiergartenstraße, Rehgasse und
Mitterweg sowie die Gpn. 1807/1, 1807/2,
1807/3 und 3690/3, alle KG Hötting,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.

26.

III 16332/2007
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. IN - B20,
Innsbruck - Innenstadt, östlicher
Bereich Brunecker Straße, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006,
2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist Ende 2007 ist eine Stellungnahme
eingegangen. Diese Stellungnahme liegt
dem Akt im Original bei.
Inhaltlich richtet sich die Stellungnahme
gegen die Lage der Straßenfluchtlinie.
Da sich im Zuge der weiterführenden
Planungen zur Regionalbahn/Straßenbahn
die Lage der Straßenfluchtlinie stark
verändert hat, ist ein zweiter Entwurf
erforderlich.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
25.6.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. IN - B20,
GR-Sitzung 9.7.2009

Innsbruck - Innenstadt, östlicher Bereich
Brunecker Straße, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.

27.

III 9075/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B20/1,
Innsbruck - Innenstadt, östlicher
Bereich Brunecker Straße, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B20/1,
Innsbruck - Innenstadt, östlicher Bereich
Brunecker Straße, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, zu beschließen.
GR Mag. Fritz: Ich möchte mich kurz
fassen, aber ohne Debatte sollten wir
diesen Punkt nicht vorbeigehen lassen. Es
geht hier um ein wesentliches Eck der
Innenstadt und auch um ein sehr großes
Bauvorhaben. Warum es Ende April 2009
im Bauausschuss noch eine kontroversielle Abstimmung gegeben hat und jetzt eine
einstimmige Beschlussfassung zur
Antragstellung vorliegt, verdient natürlich
eine gewisse Erklärung.
Im Bauausschuss hat es mehrere
Mitglieder aus verschiedenen Fraktionen
gegeben, die unter Bezugnahme auf die
Hochhausstudie aus den Jahren
2001/2002, welche für diesen Bereich eigentlich für die gesamte Innenstadt bis
auf den südlichen Talrand - Hochhäuser
für entbehrlich gehalten hat, nicht gesehen
haben, warum jetzt ein Turm mit 60 m
Höhe am nordöstlichen Rand der Innenstadt, errichtet werden soll. Dieser Turm
ist nach übereinstimmender Darlegung
jener mit der fast homogensten Höhenentwicklung, wo wir eigentlich außer dem
Stadtturm und der Jesuitenkirche keine
Türme haben, die über das Niveau
hinausgehen.
Die Hochhausstudie ist natürlich, auch
wenn sie damals nach ausführlicher
Diskussion im Stadtsenat beschlossen
wurde, keine Bibel. Niemandem ist es
jedoch verboten, seine Meinung zu
wechseln, nur ist der Hochhausstudie ein
bestimmter Diskurs vorausgegangen. Ein