Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.78
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diese Straße ohne Ketten und Ähnliches
überhaupt nicht befahrbar. Wir reden hier
nicht von einer Freilandinsel in einem
bestens erschlossenen Baugebiet,
sondern von etwas, was der Gemeinderat
bei der Beschlussfassung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) im
Jahr 2002 sehr bewusst aufgrund von
Erhebungen der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, als Freilandbereich, zum Teil als
landschaftlich und zum Teil als ökologisch
wichtigen Freihaltebereich, ausgewiesen
hat.
Ich kann mich nur StRin Mag.a Schwarzl
anschließen, denn es braucht schon ein
gewichtiges öffentliches Interesse, um
solche Dinge zu ändern. So wichtig es für
eine Einzelperson ist, Wohnraum zu
haben, liegt die Schaffung eines Einfamilienhauses nicht wirklich im öffentlichen
Interesse, das eine Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) rechtfertigen würde.
StRin Mag.a Schwarzl: Vielleicht gibt es
hier auch einen Kompromiss. Ich beantrage
diesen Punkt von der Tagesordnung
abzusetzen,
um vor der weiteren Behandlung eine
Stellungnahme der Landesaufsichtsbehörde/Raumordnungsabteilung, einzuholen.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
2 FPÖ, 2 FREI, 2 Liberales Innsbruck,
GRin Eberl, GRin Marinell und StRin Dr.in
Pokorny-Reitter; 17 Stimmen):
Die von StRin Mag.a Schwarzl beantragte
Absetzung des Punktes von der Tagesordnung wird abgelehnt.
in
in
GR Dr. Waibel: Ich möchte jetzt etwas
machen, was nicht ganz der Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates
entspricht, denn ich möchte mich direkt an
eine Gemeinderätin wenden, und zwar an
StRin Dr.in Pokorny-Reitter.
sitzen, die auch in Innsbruck wohnen,
diskutiert wird, wie es denn mit persönlichen Interessen aussieht.
Eine der Wortmeldungen wäre von einem
Mitglied erfolgt, das in der unmittelbaren
Nähe, sprich Nachbarschaft, wohnt und
damit auch persönliche Interessen vertritt.
Meine Frage ist daher, ob das stimmt oder
nicht. Gibt es GemeinderätInnen, die sich
in dieser Angelegenheit der Stimme
enthalten werden, weil sie sich für
befangen erklären?
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Zur
Geschäftsordnung! Diese Wortmeldung
überrascht mich etwas. Wenn man sich zu
solchen Themen zu Wort meldet und in
der Nähe, im selben Stadtteil oder in der
Nachbarschaft wohnt, dann gilt immer das
Recht eines Bürgers bzw. einer Bürgerin
sich zu wehren. Nur, weil man 200 m oder
300 m unterhalb ein Haus besitzt, kann es
nicht sein, dass man befangen ist, wenn
es um eine Flächenwidmung geht. Das ist,
liebe GRin Dr.in Waibel, völlig undenkbar.
Ich würde hier in keiner Weise irgendeine
Befangenheit sehen. Es ist das Recht und
die Pflicht, hier allenfalls eine andere
Meinung zu vertreten.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Zur tatsächlichen Berichtigung! Es stimmt, ich wohne
in der Nähe, aber ich darf Folgendes
anführen: Seit wir dort wohnen, sind unter
uns zwei Häuser mit dreißig Wohnungen
und unmittelbar hinter uns drei Einfamilienhäuser errichtet worden. Das Bauernhaus Hailand wurde mit vier oder fünf
Wohnungen ausgebaut. Das hat mich nie
tangiert und ich habe dazu nie ein Wort
gesagt.
Hier geht es aber um eine stadtplanerische Geschichte und um das Örtliche
Raumordnungskonzept (ÖROKO). Daher
melde ich mich, so wie es Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger gesagt hat, im
Interesse der Stadt Innsbruck.
Bgm.-Stellv. Mag. Oppitz-Plörer: Im
Prinzip ist das nicht gestattet, aber es
können allgemeine Ausführungen
gemacht werden.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Wir haben eine
komplett andere Meinung, aber das muss
dieses Haus aushalten. Ich finde es unfair,
wenn man deshalb Befangenheit unterstellt.
GRin Dr.in Waibel: Für mich ist in der
Diskussion verwirrend, dass jetzt, nachdem im Gemeinderat MandatarInnen
Eine zielorientierte Frage: Wir dürfen eine
andere Meinung haben und ich würde
StRin Dr.in Pokorny-Reitter nie Befangen-
in
GR-Sitzung 9.7.2009
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