Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.84

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- 529 -

Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten.
Es kann zusammenfassend festgestellt
werden, dass die Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind und die eingebrachten Einwände keine neuen Aspekte darstellen, die
eine Änderung des vorliegenden Entwurfes bedingen würden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
25.6.2009:
Der Entwurf der Schutzzone Nr. 4.1,
Mühlau - West, gemäß § 8 SOG 2003,
wird beschlossen.

44.

III 1175/2009
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. SA - B2/3, KG Innsbruck - Saggen, Bereich zwischen Falkstraße, Siebererstraße, Claudiastraße, Ing.-EtzelStraße und Kapuzinergasse (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. SA - B2 {teilweise},
Zeichn. Nr. 3373 und Nr. SA B2/1, Zeichn. Nr. 3644), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006,
2. Entwurf

GR Mag. Kogler: Wir stehen nach wie vor
auf dem Standpunkt, dass dort der falsche
Standort für die Messe ist. Diese hätte
man zum Olympia-Eissportzentrum
verlegen können. Das wurde nie richtig
geprüft und daher stimmen wir hier nicht
zu.
GR Ing. Krulis: Der für das Bauvorhaben
geforderte Projektsicherungsvertrag ist
abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck; 2 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
25.6.2009:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. SA - B2/3, KG Innsbruck - Saggen,
Bereich zwischen Falkstraße, SiebeGR-Sitzung 9.7.2009

rerstraße, Claudiastraße, Ing.-Etzel-Straße
und Kapuzinergasse (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. SA - B2 {teilweise},
Zeichn. Nr. 3373 und Nr. SA - B2/1,
Zeichn. Nr. 3644), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Der Bebauungsplan Nr. SA - B2 wird im
Bereich zwischen Claudiastraße, Siebererstraße und Ing.-Etzel-Straße ersatzlos aufgehoben.
Die vom Gemeinderat am 15.7.1998 für
den Planungsbereich des Bebauungsplanes Nr. SA - B2 beschlossenen Verordnungen gemäß § 19 lit. c Tiroler Bauordnung 1998 (TBO) (Örtliche Bauvorschriften) und gemäß § 8 Abs. 5, 2. Satz Tiroler
Bauordnung 1998 (TBO) (Abstellmöglichkeiten), werden für den Planungsbereich
des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. SA - B2/3 ersatzlos aufgehoben.

45.

III 14783/2008
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. PR - B3/2, Pradl, südlicher Eckbereich Burgenlandstraße - Resselstraße, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006,
2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original/Kopie bei.
Inhaltlich richtet sich die Stellungnahme im
Wesentlichen gegen die Bauhöhe und
Baudichte und bemängelt die mangelnde
Grundlagenerhebung und Begründung,
etc. Sie wurde im Bericht der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend
festgestellt werden kann, dass die
eingebrachten Einwände keine neuen
Aspekte darstellen, die eine Abänderung
des vorliegenden Entwurfes bedingen
würden.