Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.85

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- 530 -

Der für das Bauvorhaben geforderte
Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
25.6.2009:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. PR - B3/2, Pradl, südlicher Eckbereich
Burgenlandstraße - Resselstraße, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf, wird
beschlossen.

46.

III 1171/2009
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. HW - F32, Hötting - West, Bereich zwischen Lahntalweg und
Allerheiligenhöfe im Westen,
Schneeburggasse und Höttinger
Rain im Osten und Hangstufe
Hötting - West im Süden (als
teilweise oder gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. HW - F1, Zeichn.
Nr. 2645, Nr. HW - F9, Zeichn.
Nr. 2984, Nr. HW - F16, Zeichn.
Nr. 3393, Nr. HW - F22, Zeichn.
Nr. 3615, Nr. HW - F23, Zeichn.
Nr. 3640, Nr. HW - F25, Zeichn.
Nr. 3770), gemäß § 36 Abs. 1 und
2 sowie § 107 Abs. 3 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind 37 Stellungnahmen, davon
einzelne als Sammellisten, mit insgesamt
rund 365 Unterschriften eingegangen. Die
Stellungnahmen liegen dem oben
genannten Akt im Original bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
im Wesentlichen gegen die verkehrlichen
Festlegungen Hauptverkehrsflächen der
Gemeinde. Weitere vier Stellungnahmen
betreffen die sonstigen Regelungsinhalte
des Flächenwidmungsplanes, insbesondere Abgrenzungsfestlegungen zwischen
Bauland und Freiland.
Zur verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Beurteilung aller die verkehrlichen Festlegungen des Flächenwidmungsplanes sowie die Straßenfluchtlinien
des gleichzeitig aufgelegenen BebauGR-Sitzung 9.7.2009

ungsplanes betreffenden Stellungnahmen
sind noch einzelne Prüfungen und
Abklärungen sowie eine ämter- und
ressortübergreifende Abstimmung nötig,
die nicht kurzfristig möglich ist. Alle
anderen Stellungnahmen werden im
Zusammenhang mit dieser noch ausstehenden Beurteilung und Bearbeitung des
Flächenwidmungsplanentwurfes behandelt.
Allerdings betrifft eine Stellungnahme die
neue Baulandabgrenzung im Bereich
Grauer-Stein-Weg 9. Aufgrund eines
Widerspruchs der derzeit noch rechtskräftigen Widmung zur Tiroler Bauordnung
(TBO) dient die neue Widmungsabgrenzung der Erfüllung raumordnungsrechtlicher Vorgaben (einheitliche Bauplatzwidmung). Aus diesem Grund ist eine
Beschlussfassung des gegenständlichen
Flächenwidmungsplanes im Bereich
dieser Grundparzelle dringlich. Dementsprechend soll die Beschlussfassung der
Änderung des Flächenwidmungsplanes für
diesen verkleinerten Planungsbereich
vorgezogen werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
8.7.2009:
Der Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. HW - F32, Hötting - West, Bereich
zwischen Lahntalweg und Allerheiligenhöfe im Westen, Schneeburggasse und
Höttinger Rain im Osten und Hangstufe
Hötting - West im Süden (als teilweise
oder gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. HW - F1, Zeichn.
Nr. 2645, Nr. HW - F9, Zeichn. Nr. 2984,
Nr. HW - F16, Zeichn. Nr. 3393, Nr. HW F22, Zeichn. Nr. 3615, Nr. HW - F23,
Zeichn. Nr. 3640, Nr. HW - F25, Zeichn.
Nr. 3770), gemäß § 36 Abs. 1 und 2 sowie
§ 107 Abs. 3 TROG 2006, jedoch eingeschränkt auf den Teilbereich Grauer-SteinWeg 9 mit den Gpn. 1137, 1125, 1138 und
Teilfläche der Gp. 3771, alle KG Hötting,
wird mit der Bezeichnung Nr. HW F32/Teilbereich Grauer-Stein-Weg 9, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im