Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.86
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- 531 -
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
47.
III 6199/2009
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. RE - B5/4, Pradl Reichenau, Bereich der
Gp. 1236/2, KG Pradl, Teilbereich
der Eugen-Kaserne, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich darf mich
in dieser Angelegenheit für befangen
erklären und daher meine Stimmenthaltung anmelden. Ich werde während der
Abstimmung den Plenarsaal verlassen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer:
Angesichts der Vielzahl der Stellungnahmen darf ich feststellen, dass es an der
Kreativität des Richters liegen wird, mit
manchen das Einvernehmen herzustellen.
Es ist jetzt wichtig, dass wir im Zeitplan
bleiben, denn es geht um das Olympische
Dorf III.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von StRin Dr.in Pokorny-Reitter):
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung wegen Befangenheit von StRin
Dr.in Pokorny-Reitter in Abwesenheit):
Antrag des Bauausschusses vom
8.7.2009:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. RE - B5/4, Pradl - Reichenau, Bereich
der Gp. 1236/2, KG Pradl, Teilbereich der
Eugen-Kaserne, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Der Punkt dd) wurde deshalb abgesetzt,
weil ein Einspruch zurückgezogen worden
ist und sich daher die Sache von selbst
erledigt hat.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv.in
Mag.a Oppitz-Plörer.
48.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter verlässt
während der Zeit der Abstimmung den
Plenarsaal.
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind 18 Stellungnahmen eingegangen und eine weitere verspätet. Die
Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
im Wesentlichen gegen die Bauhöhen und
teilweise gegen die Abstände von zwei
Bauteilen zu den Nachbargebäuden. Die
Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend festgestellt werden kann, dass die
eingebrachten Einwände keine neuen
Aspekte darstellen, die eine Abänderung
des vorliegenden Entwurfes bedingen
würden.
Der für das Bauvorhaben geforderte
Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
GR-Sitzung 9.7.2009
Einbringung von dringenden
Anfragen
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt mit,
dass innerhalb der vorgesehenen Frist
acht dringende Anfragen eingelangt sind,
deren Beantwortung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgen
wird. Er bringt daraufhin diese Anfragen
zur Kenntnis.
48.1
I-OEF 108/2009
Stadtmagistrat Innsbruck und
Gesellschaften mit städtischer
Beteiligung, Einstellung/Ausbildung von Lehrlingen (SPÖ)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger verliest
die dringende Anfrage der SPÖ:
1.
Welche städtischen Ämter bzw.
Betriebe, an denen die Stadt Innsbruck als Eigentumsvertreterin fungiert, verfügen über eine Bescheinigung nach § 3a Berufsausbildungsgesetz (BAG), Lehrlinge ausbilden zu
dürfen und welche nicht?