Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.95

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- 540 -

welcher Form sich die Stadt Innsbruck
dieses Jahr an der Initiative "Cities for Life,
Citie" against the Death Penalty“ beteiligen
kann.
Hof, Mag.a Oppitz-Plörer, Grünbacher,
Wanker, Kunst, Federspiel, Mag. Kogler
und Kritzinger, alle e. h.
Seit dem Jahr 1998 setzt sich die Gemeinschaft Sant’Egidio für ein weltweites
Moratorium der Todesstrafe ein, oft in
Kooperation mit NGO"s wie Amnesty
International (innerhalb der World Coalition against the Death Penalty).
Diese Bemühungen haben unter anderem
dazu beigetragen, dass sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen für
ein Moratorium ausgesprochen hat.
Ein wesentlicher Teil dieser Arbeit ist die
"Cities for Life"-Kampagne, in deren
Rahmen Hunderte Städte auf der ganzen
Welt in der Nacht vom 30.11.2009 auf den
1.12.2009 besondere Sehenswürdigkeiten
oder Monumente beleuchten, um damit
ein Zeichen für die Abschaffung der
Todesstrafe zu setzen.
Weitere Informationen zur Kampagne
finden sich auf
http://nodeathpenalty.santegidio.org/
AnsprechpartnerInnen in Innsbruck sind
für Sant’Egidio: Vera Merkel,
santegidio@gmx.at
für Amnesty International: Ralf Niederhammer, ai-13ibk@gmx.at

49.2

I-OEF 116/2009
Stadtmagistrat Innsbruck, Ausschreibung des Dienstpostens
des Magistratsdirektors (StRin
Mag.a Schwarzl)

StRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle gemeinsam mit meinem Mitunterzeichner
folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin als Personalreferentin wird ersucht, die Nachfolge des ab
Herbst 2009 vakant werdenden Dienstpostens des Magistratsdirektors magistratsintern und öffentlich auszuschreiben.

GR-Sitzung 9.7.2009

Das der Ausschreibung zugrunde zu
legende Anforderungsprofil soll von der
Personalreferentin erstellt und dem
Stadtsenat vor der Ausschreibung zur
Genehmigung vorgelegt werden.
Die Vorprüfung der BewerberInnen erfolgt
durch die Mag.-Abt. I, Personalwesen und
Personalreferentin unter Einbeziehung
eines Personalberatungsbüros.
Nach dem Vorprüfungsverfahren sind aus
dem Kreis der als grundsätzlich geeignet
erachteten BewerberInnen die fünf von
Personalreferentin, Mag.-Abt. I, Personalwesen und Personalberatungsbüro
Bestgereihten zu einem KandidatInnenHearing vor den Mitgliedern des Stadtsenates zu laden, welches vom Personalberatungsbüro moderiert wird.
Aufbauend auf dem Hearing entscheidet
dann der Stadtsenat.
Mag.a Schwarzl und Mag. Fritz, beide e. h.
Gemäß § 36 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) besteht der
Stadtmagistrat aus dem/der BürgermeisterIn als Vorstand sowie dem/der MagistratsdirektorIn und den übrigen Bediensteten.
Die Leitung des inneren Dienstes des
Stadtmagistrates obliegt dem Magistratsdirektor.
Zum/r MagistratsdirektorIn darf nur ein/e
rechtskundige/r Verwaltungsbeamter/in
bestellt werden, die/der die Befähigung zur
Ausübung des politischen Verwaltungsdienstes besitzen und mindestens fünf
Jahre im höheren Verwaltungsdienst einer
Gemeinde oder einer politischen Behörde
in Tirol tätig gewesen sein muss.
Gemäß Artikel 117 (7) Bundesverfassungsgesetz (B-VG) ist zum Leiter des
inneren Dienstes des Stadtmagistrates ein
rechtskundiger Verwaltungsbeamter als
Magistratsdirektor zu bestellen.
Gemäß § 4 (2) und (3) Magistratsgeschäftsordnung (MGO) hat der/die
MagistratsdirektorIn für eine geordnete
Erledigung der Geschäfte des Stadtmagistrates zu sorgen und insbesondere die
Gesetzmäßigkeit und die Einheitlichkeit
bei der Besorgung der Amtsgeschäfte zu
überwachen. Er/sie ist berechtigt, sich von
allen Geschäftsfällen des Stadtmagistrates