Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.96

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- 541 -

Kenntnis zu verschaffen und ist im
Rahmen der ihm/ihr zukommenden
Amtsgeschäfte der Vorgesetzte aller
Bediensteten der Stadtgemeinde.

oder die Schließzeit generell für notwendige Reinigungs- oder Reparaturarbeiten bis
auf maximal eine Woche beschränkt
werden.

Demnach ist der/die MagistratsdirektorIn
GarantIn der Rechtsstaatlichkeit - Artikel 20 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) in der Stadtverwaltung, insofern auch ein
"Gegengewicht" zur politischen Führung,
und bildet "mit" dem/der BürgermeisterIn
die Verwaltungsspitze. Beide "unterstehen" somit dem Souverän des Selbstverwaltungskörpers Gemeinde, dem Gemeinderat bzw. sind diesem verantwortlich, weil ja der ganze Magistrat ein
"Hilfsorgan" der Selbstverwaltung ist.

Linser e. h.

Der/die MagistratsdirektorIn ist somit keine
politische Stabstelle, die besonderes
persönliches Vertrauen der/des Bürgermeisters/in erfordert, sondern die Spitze
des Stadtmagistrates als Hilfsorgan der
Gemeindeselbstverwaltung und als solche
jedenfalls auszuschreiben.

Die Neueinführung des Senioren-Vormittages jeweils Mittwochvormittag, zwischen
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zum ermäßigten
Tarif, ist zwar begrüßenswert aber
ungenügend. Ich finde, die SeniorInnen
sollten die Freiheit haben, das Schwimmbad auch an anderen Tagen zu nützen.

49.3

Bei einem so teuer umgebauten
Schwimmbad, sollte die Öffnung auch an
Wochentagen am Vormittag zumindest um
10.00 Uhr beginnen.

I-OEF 117/2009
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Hallenbad Olympisches Dorf, Einführung einer
SeniorInnen-Ermäßigung und
Änderung der Schließzeit
(GRin Linser)

GRin Linser: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, mit
dem Vorstand der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) über die Einführung
einer SeniorInnen-Ermäßigung, die umgehend in Kraft treten soll, zu verhandeln. Eintritt € 4,60, wie in den anderen
Bädern.
Weiters sollen Kurzbadetarife eingeführt
werden und das teuer umgebaute Bad
auch an den Wochentagen vormittags
geöffnet werden.
Da das Hallenbad im Olympischen Dorf
das einzige Hallenbad mit einer Liegewiese ist, soll künftighin die Schließzeit nicht
im Sommer bzw. zu Ferienzeiten erfolgen
(dieses Jahr zum Beispiel 17.8. bis 13.9.)
GR-Sitzung 9.7.2009

Der Eintrittspreis in das Hallenbad im
Olympischen Dorf hat sich für SeniorInnen
gegenüber dem Vorjahr um 82 % erhöht.
Damit werden ältere Menschen mit
durchschnittlicher Pension von einer
regelmäßigen Nutzung des Schwimmbades geradezu ausgeschlossen.
Ein regelmäßiger Schwimmbadbesuch
muss leistbar sein und dient zur Gesunderhaltung!

Eine derartig lange Schließzeit des
einzigen Innsbrucker Hallenbades mit
Liegewiese im Sommer ist unsinnig, daher
ist eine Neureglung erforderlich.

49.4

I-OEF 118/2009
Einrichtung eines Kontrollnetzes
zur Eindämmung des nicht der
Straßenverkehrsordnung (StVO)
entsprechenden Radfahrens
(GR Kunst)

GR Kunst: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht,
gemeinsam mit dem Verkehrsstadtrat
Dipl.-HTL-Ing. Peer die Einrichtung eines
Kontrollnetzes zur Eindämmung des nicht
der Straßenverkehrsordnung (StVO)
entsprechenden Radfahrens voranzutreiben.